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Betriebliche Altersvorsorge – so geht’s!

10Sep2012
3 min
Arbeitszeit Lehrlinge

HR-Know-how aus der Praxis für die Praxis

Inhalt

Betriebliche Altersvorsorge & Arbeitsrecht

Verlängerung der Lebensarbeitszeit, permanente Diskussionen über die Zukunftssicherung unseres staatlichen Pensionssystems und dazu noch die „in Verruf geratene“ zusätzliche private Vorsorge – das alles schafft eine Basis, die viele Unternehmen, Mitarbeiter und Betriebsräte verunsichert.

Interview – so geht’s!

Peter Prandstätter

Mag. Peter Prandstätter (Experte im Bereich Betriebliche Altersvorsorge und ARS-Referent) im Interview:

Welche sind die wesentlichen inhaltlichen Elemente eines betrieblichen (Alters-)Vorsorgemodells?

In ihren Ursprüngen ist die betriebliche Altersversorgung eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Im Laufe der Zeit wurde in einigen wenigen Branchen bereits eine obligatorische Altersversorgung eingeführt. In allen Modellen finden sich aber gleichartige Inhalte.

An erster Stelle steht natürlich immer die Alterspension. Ob es hier um Ansprüche ab einem definierten Regelpensionsalter oder etwaige Ansprüche für einen vorzeitigen Antritt der Pension handelt, ist im ersten Schritt zweitrangig. Mit der Altersvorsorge verknüpft sind zumeist Ansprüche für Hinterbliebene im Fall des Ablebens. Dabei ist zwischen einer Versorgung in der Zeit vor und nach dem geplanten Pensionsantritt zu unterscheiden. Das Versorgungsniveau für den Partner (Lebensgefährten/Ehepartner) und Kinder ist zumindest in gewissen Bandbreiten gestaltbar bzw. wählbar. In der Vergangenheit wurde der Vorsorge für den Fall einer Berufs- / Erwerbsunfähigkeit sicher jedenfalls zu wenig Augenmerk geschenkt. Ein „gutes“ Vorsorgemodell sollte diesen Fall ausreichend (am besten mit einem sogenannten Risikomodell) berücksichtigen und entsprechende Sicherheiten bieten. Betrachtet man die Entwicklung der Sozialversicherung in diesem Bereich (Schlagwort – Rehabilitation anstatt Pension) dann wird deutlich, wie wichtig diese Komponente in Zukunft sein wird.

Welcher Durchführungsweg passt zu welcher Anforderung?

Die Spielvarianten – nennen wir sie Durchführungswege – in denen ein betriebliches Altersvorsorgemodell eingerichtet werden kann, unterscheiden sich vor allem in arbeits- und steuerrechtlichen Aspekten. Dabei gilt: Eine allgemeine Regel, für welchen Kunden welcher Durchführungsweg passt, gibt es nicht. Vielmehr entscheiden die konkreten Anforderungen, Möglichkeiten und Verhältnisse im jeweiligen Unternehmen über die Auswahl des geeigneten Instruments. Ganz wesentlich bei der Modellwahl wird die Frage sein, welcher Versorgungsgrad erreicht werden soll.

Eine Direktversicherung (praktisch sinnvoll nur in Form der steuerfreien Zukunftssicherung) ist von den Rahmenbedingungen her höchst attraktiv. Allerdings lassen sich damit keine namhafte Pensionen sondern bestenfalls ein „kleines Zubrot“ finanzieren. Mit einem betrieblichen Kollektivversicherungs– oder Pensionskassenmodell erzielt man auch in einem beitragsorientierten Modell, das eine gute Kalkulierbarkeit der Beiträge für das Unternehmen gewährleistet, schon recht vernünftige Versorgungsgrade. Für die Versorgung des Managements oder für die Versorgung von Geschäftsführern oder geschäftsführenden Gesellschafter wird man typischerweise auf leistungsorientierte Modelle zurückgreifen. Die sogenannte direkte Leistungszusage ist dabei jenes Modell, das als einziges auch eine echte Bindungswirkung erzeugt.

Können Sie kurz die Gestaltungsmöglichkeiten und Stellschrauben von betrieblichen Altersvorsorge-Modellen skizzieren?

Die „Stellschrauben“, mit denen betriebliche Vorsorgemodelle beeinflusst werden können, hängen natürlich von den zu Grunde liegenden Rechtsgrundlagen ab. So geht es etwa gleich bei der Einrichtung des Modells darum, darüber zu entscheiden, wer in den Kreis der anspruchsberechtigten Personen zu integrieren sein wird (Differenzierungskriterien / Gruppenbildung). Eine Grundsatzentscheidung trifft man auch mit der Beantwortung der Frage, ob denn das Modell beitrags- oder leistungsorientiert konzipiert werden soll.

Den größten Hebel hat man natürlich bei der Definition des Beitrags- und Leistungsrechts und bei der Frage der Rentengestaltung. Besonders im Versicherungsbereich sind die Gestaltungsmöglichkeiten sehr vielfältig. Auch die Frage der Mitfinanzierung durch Anwartschaftsberechtigte (Matching Contribution) hat großen Einfluss auf die Kosten.

ARSInterviewpartner (Betriebliche Altersvorsorge – so geht’s!): Mag. Peter Prandstätter, Geschäftsführender Gesellschafter der benefit consulting gmbh, mit dem Spezialgebiet Betriebliche Alters- & Personenvorsorge; bereits seit 1990 in der Versicherungswirtschaft in unterschiedlichen Positionen tätig; Autor div. Fachartikel; Vortragstätigkeiten

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