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Burn-out Prävention per Gesetz?

16Nov2012
3 min
Headache

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Inhalt

Kaum ein Thema findet in den letzten Jahren so viel medialen Raum wie das Thema Burn-out. Das berufliche „Ausbrennen“ ist zu einem tiefgreifenden Problem geworden. Ab Jänner 2013 soll nun ein neues Gesetz in Österreich helfen, das Problem in den Griff zu bekommen: die gesetzlich vorgeschriebene Burn-out Prävention durch den Arbeitgeber.

Volkswirtschaftliches Problem

Was war eigentlich zuerst – die Henne oder das Ei? Eine ähnlich Frage stellen sich viele, wenn es um das Thema Burn-out geht. Gab es dieses Phänomen auch schon früher, wurde aber nicht benannt oder ist es tatsächlich so, dass der Druck in zahlreichen Unternehmen – zusätzlich zu anderen privaten Problemen – in den letzten zehn Jahren massiv gestiegen ist.

Wie dem auch sei, die Diagnose „Burn-out“ ist keine Seltenheit mehr. Immer öfter wird bei Arbeitnehmern das „Burn-out-Syndrom“ festgestellt. Lange Krankenstände, die oft bis zu einem Jahr oder mehr gehen können, sind die Folge. Studien zeigen, dass die Kosten durch von Burn-out verursachte Ausfälle und Minderleistung in Österreich bei rund 3,3 Milliarden Euro jährlich liegen.

Vorsorgemaßnahmen per Gesetz

Ein neues Gesetz – vielfach als „Anti-Stress-Gesetz“ soll ab Jänner kommenden Jahres dafür sorgen, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, entsprechende Maßnahmen zum Schutz ihrer Arbeitnehmer vor berufsbedibgtem Stress zu setzen. Konkret sollen sie verpflichtet sein, Stressfaktoren im Betrieb laufend zu erheben, von externen Psychologen oder Arbeitmedizinern überprüfen zu lassen und daraus Maßnahmen abzuleiten. Die Fürsorgepflicht erstreckt sich also nicht mehr nur auf die körperliche Sicherheit, sondern auch auf die psychische. Die Ausbildungszeit für Arbeitspsychologen wird zudem um 30 Stunden verlängert.

Das neue Gesetz ist aber keine rein österreichische Erfindung. Auch beim Nachbarn Deutschland ist eine solche Verordnung schon lange Thema. Vor allem die permanente Erreichbarkeit per Handy und E-Mail ist den Deutschen Behörden ein Dorn im Auge.

Ist das Problem damit aus der Welt?

Die neue Regelung hat naturgemäß nicht nur Freunde. So bezweifeln Experten die Wirksamkeit eines solchen Gesetzes. Zum einen müssten Arbeitgeber verpflichtet werden, tatsächlich sofort einzugreifen, wenn sie Misstände feststellen, zudem bedeutet eine regelmäßige externe Evaluierung auch höhere Kosten, die kleine Unternehmen belasten können.

Weiters gilt es aber auch zu klären, was ein „Stressfaktor“ ist. Die Fälle von Burn-out, die ich in meiner beruflichen Personalpraxis erlebt habe, waren zu 100% basierend auf psychischen Belastungen, die sowohl in der Arbeit als auch im privaten Umfeld gelegen sind. Das heißt hoher Arbeitsdruck nahe der Leistungsgrenze gepaart mit Problemen in der Beziehung oder in finanziellen Angelegenheit. Es bleibt zu klären, wie dieser Umstand Berücksichtigung finden kann. Zumal Burn-out ein sehr unspezifisches Krankheitsbild ist.

Wie dem aber auch sei, dass Unternehmen angesichts steigender Pensionsantrittsalter und mangelnder Fachkräfte Maßnahmen ergreifen sollen und müssen, liegt auf der Hand. Diese umfassen Maßnahmen zum alternsgerechten Arbeiten genauso wie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder aber klare Regeln zum Umgang mit betrieblichen Kommunikationsmitteln wie Handy und E-Mail. Wesentlich erscheint mir jedenfalls, dass bei allen gesetzlichen Verordnungen auch der Nutzen – ausgedrückt in klaren Zahlen und einem Business Case – den Arbeitgebern verständlich gemacht werden. Denn sonst droht eine neue Gesetzesnovelle, die Unternehmen vor allem zu „Ausweichmanövern“ treibt, da sie den eigentlichen Nutzen nicht sehen.

Burn-out Prävention per Gesetz?

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