Schon seit einigen Jahren gibt es in Österreich die Bildungskarenz als freiwillige Möglichkeit, eine Zeit aus dem Betrieb auszusteigen, um sich weiterzubilden und dabei auch das Weiterbildungsgeld des AMS zu erhalten. Ab juli2013 gibt es noch eine weitere Variante, die Unternehmen wie Mitarbeitern zur Verfügung stehen: Die Bildungsteilzeit. Das wurde am 29jan2013 im Ministerrat beschlossen. Hier die Regelungen und die Fürs und Wider kompakt zusammen gefasst.
Bildungsteilzeit als Kompromiss zwischen Karenz und Vollzeitjob
Seit einigen Monaten ist sie im Gespräch, nun kommt sie mit 1juli2013 fix – die Bildungsteilzeit. Bislang hatten Arbeitnehmer die Möglichkeit sich freistellen zu lassen im Rahmen der Bildungskarenz, die freiwillig vereinbart werden konnte. Dieses Modell erlebte seinen Aufschwung in der Krise ab 2008/2009 und ist bis jetzt mit mehr als 8.000 aktuellen Inanspruchnahmen nach wie vor gut genützt. Kritisch wurde allerdings immer gesehen, dass dieses Modell vor allem von Frauen und von ohnehin bereits gut ausgebildeten genutzt wurde und wird.
Die Bildungsteilzeit soll nun vor allem Geringverdiener oder wenig Ausgebildete ansprechen, für die eine volle Bildungskarenz nicht in Frage kommt. Konkret können Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Herabsetzung der Normalarbeitszeit um mindestens 25% und maximal 50% vereinbaren, die dann für Bildungszwecke genutzt wird. Minimal 10 Stunden muss aber gearbeitet werden. Der Arbeitnehmer erhält dafür ein Teilzeit-Weiterbildungsgeld in der Höhe von € 456 bei Halbierung oder € 228 bei einer Verkürzung um ein Viertel. Damit soll es auch Geringverdienern möglich gemacht werden, dieses Modell in Anspruch zu nehmen. Die Dauer ist frei zu wählen und beträgt zumindest vier Monate und maximal zwei Jahre.
Künftig wird aber Leistung gefordert
Anders als bisher müssen bei Inanspruchnahme von Bildungsteilzeit – aber auch bei Bildungskarenz – in Zusammenhang mit der Absolvierung eines Studiums aber Leistungsnachweise erbracht werden, damit der Anspruch auf Weiterbildungsgeld erhalten bleibt. Bei der Bildungsteilziet müssen 4 ECTS-Punkte (entspricht 2 Semesterwochenstunden) und bei der Bildungskarenz 8 ECTS-Punkte (entspricht 4 Semesterwochenstunden) nachgewiesen werden. Damit soll verhindert werden, was sich in jüngster Zeit eingeschlichen hat – die Nutzung der Bildungskarenz für eine Auszeit bzw. das Fehlen von Studienfortschritten.
Fachkräftestipendium gegen den Mangel
Neu ist auch das sogenannte Fachkräftestipendium. Dieses Stipendium wird seitens des AMS für gewisse Berufsausbildungen gewährt, die dringend benötigt werden. Welche das sind, legt eine Richtlinie jeweils fest. Es muss beim AMS beantragt werden, die Bezieher erhalten dann € 795 für die Dauer der Ausbildung bis maximal drei Jahre. Damit sollen Geringverdiener, aber auch Menschen ohne Job die Möglichkeit bekommen, sich ausbilden zu lassen und danach auch einen Job zu finden.
Positives und Kritisches zu den neuen Lösungen
Positiv wurde im Nachklang zum Beschluss dieser neuen Lösungen genannt, dass die Bildungsteilzeit keinerlei Altersbeschränkung unterliegt. Damit wird es auch Menschen, die schon nahe der Pension sind, wieder attraktiv gemacht, sich trotzdem noch weiterzubilden. Auch dass nun eine Alternative besteht zum „Totalausstieg“, den man sich leisten können muss, sowie die Möglichkeit der Nutzung für eine Studium neben dem Beruf, was mit massiven Belastungen verbunden ist, fällt bei der neuen Bildungsteilzeit positiv auf.
Kritisch gesehen wird seitens der Industrie die Minimalnutzungsdauer der Bildungsteilzeit von vier Monaten. Auch kürzere Vereinbarungen sollten möglich sein, meint man in den Industriellenvereinigung. Aber auch das Risiko, dass Mitarbeiter – besonders Gruppen wie zB ältere Mitarbeiter – für betrieblich nötige Weiterbildungen in eine Bildungsteilzeit auf Kosten des Steuerzahlers gedrängt werden könnten, wird von Interessensvertretungen besonders betont und bleibt abzuwarten.
Kurz zusammengefasst
Die wichtigsten Unterschiede der Modelle inkl. Sabbatical hier nochmals im Überblick:
Bildungskarenz | Bildungsteilzeit | Sabbatical | |
Dauer | min. 2 Monatemax. ein Jahr | min. 4 Monatemax. 2 Jahre
Verkürzung der Normalarbeitszeit um min. 25% und maximal 50% |
frei zu vereinbaren, einige KVs sehen Regelungen vor |
Anspruch | keiner – Vereinbarung | keiner – Vereinbarung | keiner – Vereinbarung |
Entgelt | Entfall des EntgeltsAnspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes | Entfall eines Teils des EntgeltsAnspruch auf Teilzeit-Weiterbildungsgeld in Höhe von EUR 228 bis EUR 456 | Je nach Variante Entfall eines Teil des Entgelts oder des vollen Entgelts oder Ansparen von Überstunden |
Kündigungsschutz | keinernur Motivkündigungs-schutz (also wegen der Bildungskarenz darf nicht gekündigt werden) | keinernur Motivkündigungs-schutz (also wegen der Bildungsteilzeit darf nicht gekündigt werden) | keiner |
Voraussetzungen | 20 Wochenstunden (16 Wochenstunden bei betreuungs-pflichtigen Kindern bis 7. Lebensjahr)bei Studium: 4 ECTS Punkte je Semester
grundsätzlich künftig zumindest eine geringfügige Beschäftigung Dienstverhältnis bereits mind. 6 Monate |
bei Studium: 2 ECTS Punkte je SemesterDienstverhältnis bereits mind. 6 Monate | keine |
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