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Top-Bewerber als Mitarbeiter gewinnen

25Mrz2013
4 min
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HR-Know-how aus der Praxis für die Praxis

Inhalt

Ganz gleich, ob die Konjunktur boomt oder schwächelt: Wirklich gute Bewerber sind meist rar. Also haben diese die Wahl: Für wen will ich künftig arbeiten. Und die Unternehmen? Sie müssen um die Gunst der Top-Bewerber buhlen und sich bei ihnen als Top-Arbeitgeber profilieren. Top-Bewerber als Mitarbeiter gewinnen.

Das ist vielen Verantwortlichen in den Unternehmen nicht ausreichend klar. Entsprechend schludrig gestalten sie den Einstellungsprozess. Mit folgender Konsequenz: Manch Top-Kandidat entscheidet sich nach dem Auswahlverfahren doch für einen anderen Arbeitgeber – aus vermeidbaren Gründen. Deshalb einige Tipps, worauf Unternehmen beim Einstellungsprozess achten sollten.

6 Regeln

Regel 1: auf Augenhöhe kommunizieren

Top-Bewerber haben meist mehrere Optionen, und sie wechseln ihre Stelle nur, wenn sie von einem Unternehmen 100-prozentig überzeugt sind. Denn jeder Stellenwechsel birgt Risiken. Also sollten Firmen alles vermeiden, was bei Bewerbern das Gefühl erzeugt: Die behandeln mich wie einen Bittsteller. Das fängt bei der Frage an: Schreibt das Unternehmen einen Vorstellungstermin vor oder sucht es mit dem Kandidaten einen passenden Termin? Wird der Bewerber wie ein Gast empfangen oder zunächst wie ein Gepäckstück im Vorzimmer deponiert? Und wie verläuft das Vorstellungsgespräch? Gleicht es einem Verhör oder ist es ein Gespräch auf Augenhöhe? Gewinnt ein Bewerber das Gefühl „Ich werde nicht mit Respekt behandelt“, schenkt er einem anderen Betrieb seine Sympathie.

Regel 2: den Einstellungsprozess definieren

Top-Bewerber haben meist mehrere Eisen im Feuer. Also muss das Unternehmen die Mitbewerber ausstechen. Das gelingt Unternehmen in der Regel nur, wenn sie den Einstellungsprozess so professionell gestalten, dass beim Bewerber das Gefühl entsteht: Diesem Betrieb kann ich mich und meine weitere berufliche Laufbahn anvertrauen. Daran scheitern viele Unternehmen. Denn sie haben zwar im Vertrieb klar definierte Prozesse. Doch bei der Personalsuche? Hier agieren sie oft nach der Maxime: Irgendwie funktioniert das schon, und auf zwei, drei Tage kommt es nicht an. Die Folge: Die guten Bewerber haben zunehmend ein schlechtes Gefühl, weil Kleinigkeiten sie irritieren. Die Folge: Wenn der unterschriftsreife Vertrag vorliegt, unterschreiben sie ihn nicht. Zum Beispiel, weil sie inzwischen Zweifel hegen: Werde ich in dem Betrieb glücklich? Oder schlicht, weil ein anderes Unternehmen schneller und professioneller war.

Regel 3: Wertschätzung signalisieren

Wenn ein Kandidat ein Unternehmen  besucht, ist er dessen Gast. Also behandeln Sie ihn auch so. Zum Beispiel, indem Sie dafür sorgen, dass in dem Gespräch auch mal der „Big Boss“ vorbeischaut – selbst wenn es inhaltlich nicht nötig wäre. Und sagen Sie ab und zu auch mal ein paar lobende Worte. Zum Beispiel über die Ausbildung des Bewerbers. Oder seine bisherige Tätigkeit. Das schafft eine angenehme Atmosphäre. Auch solche Angebote wie „Sollen wir mal an Ihrem möglichen künftigen Arbeitsplatz vorbeischauen?“, werden meist begrüßt. Und auch folgende Frage hat noch nie geschadet: „Was ist Ihnen bei der Wahl Ihres künftigen Arbeitgebers wichtig? Eine so erfahrene Arbeitskraft wie Sie hat ja viele Optionen.“

Regel 4: über das Vorgehen informieren

Fragt man Stellensucher nach dem Stand ihrer Bewerbungen, antworten sie oft: „Keine Ahnung“. Häufig sind sie nicht einmal sicher, ob ihre Bewerbungsunterlagen ankamen. Denn viele Firmen versenden keine Eingangsbestätigungen mehr, in denen auch kurz das Procedere erläutert wird. Das macht auf Bewerber keinen guten Eindruck.

Ähnlich ist es, wenn nach Bewerbungsgesprächen das weitere Vorgehen in der Schwebe bleibt. Warum nicht mit offenen Karten spielen und zum Beispiel sagen: „Sie sind der erste von vier Bewerbern, die wir eingeladen haben. Haben Sie deshalb bitte circa zwei Wochen Geduld, was unsere Entscheidung angeht. Denn der vierte Bewerber hat erst nächste Woche Zeit.“ Das schafft Vertrauen.

Regel 5: Ankündigungen einhalten

Oft begehen Unternehmen folgenden Fauxpas: Die Fachabteilung sichert einem Bewerber zu, dass er in drei Tagen den Arbeitsvertrag erhält. Sie weiß aber nicht, dass der Zuständige in der Personalabteilung gerade auf einer mehrtägigen Fortbildung ist. Die Folge: Der Arbeitsvertrag trifft erst mehrere Tage später als versprochen ein. Solche „Kleinigkeiten“ führen oft dazu, dass sich Bewerber umentscheiden. Denn wenn Versprechen nicht eingehalten werden, fängt bei ihnen das Gedankenkarrussel an zu kreisen: Spielt das Unternehmen mit gezinkten Karten? Bin ich doch nur zweite Wahl? Und erhält der Bewerber zwischenzeitlich ein anderes attraktives Angebot, dann schlägt er zu.

Informieren Sie Bewerber rechtzeitig über Verzögerungen. Und nennen Sie ihnen plausible Gründe hierfür. Denn meist haben Verzögerungen ganz banale Ursachen. Diese kennt der Bewerber aber nicht. Also beginnt er zu spekulieren und hinterfragt im Extremfall seine Entscheidung.

Regel 6: Kontakt und Beziehung pflegen

Bei Top-Positionen erstreckt sich der Auswahl- und Einstellungsprozess oft über mehrere Monate. Da schadet es nicht, mal zum Telefonhörer zu greifen, um mit den heißen Kandidaten einen Plausch zu führen. Und was spricht dagegen, ihnen mit ein, zwei handschriftlichen Zeilen zum Beispiel die neueste Ausgabe der Mitarbeiterzeitung zu senden? Auch das vermittelt Bewerbern das Gefühl: Ich werde als Person wahrgenommen und bin ein heißer Kandidat.

Gastautor: Alexander Walz ist Geschäftsführer der Personal- und Managementberatung Conciliat GmbH, Stuttgart (Homepage: www.conciliat.de; Tel.: +43 / 711 / 22 45 18-0; Walz.Alexander@conciliat.de).

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