Pflegeteilzeit & Pflegegeld (Österreich): Seit Anfang 2014 gibt es in Österreich die Möglichkeit der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit. Das ermöglicht Mitarbeitern mit Pflegeverpflichtungen eine Freistellung von bis zu 3 Monaten bei Bezug eines sogenannten Pflegekarenzgeldes. Unternehmen haben vielfach bereits auf die künftige Herausforderung der Pflege reagiert, viele aber auch noch nicht. Und sogar auf das Titelblatt des GEWINN Magazins hat es das Thema Pflege in diesem Monat geschafft. Zeit, sich anzusehen, wie es in der Praxis aussieht und was Unternehmen in Sachen Pflege tun können.
Erste Inanspruchnahmen von Pflegekarenz (Österreich) und Pflegeteilzeit – derzeit noch verhalten
Im ersten Halbjahr nach Einführung der Pflegekarenz (Österreich) war die Inanspruchnahme noch verhalten. In Summe 672 Mal wurde Antrag auf Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit (75 davon) gestellt. Allerdings ist das bereits mehr als im gesamten letzten Jahr 2013 Antrag auf Familienhospizkarenz gestellt wurde.
Grundsätzlich ist jedoch von einer Steigerung in den kommenden Jahren auszugehen. Vielfach haben Unternehmen diese Möglichkeit noch nicht ausreichend aktiv kommuniziert bzw. für sich noch keine Linie gefunden, wie mit derartigen Anfragen umzugehen ist. Grundsätzlich – und größter Kritikpunkt aus Sicht der Betroffenen – ist die Gewährung einer Pflegekarenz freiwillig. Das bedeutet, dass kein Rechtsanspruch besteht, sondern der Arbeitgeber zustimmen muss.
Informationen und Unterstützung für betroffene Mitarbeiter – ein Best Practice Beispiel
Trotzdem gibt es Unternehmen, die sich bereits aktiv mit der auf sie zukommenden Herausforderung der Pflege auseinander gesetzt haben. Ein Beispiel ist die Merkur Warenhandels AG. Aus einer Maßnahme, die im Audit berufundfamilie entstanden ist, hat Merkur die „Pflegebox“ entworfen und ihren Mitarbeitern in allen Märkten zur Verfügung gestellt.
Die Box enthält Informationen rund um die Pflege von Angehörigen, Pflegekarenz und Pflegeteilzeit, sowie konkrete Beschreibungen, wie Betroffene eine solche beantragen können. Zusätzlich bietet Merkur allen Mitarbeitern, die Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit beantragen den „Merkur Pflegebonus“ an. Dabei können betroffene Mitarbeiter zwei zusätzliche, bezahlte Sonderurlaubstage konsumieren, um wichtige Amts- oder Behördenwege für Beantragung etc. zu erledigen. Der Antrag dafür ist gleich in de Pflegebox mit dabei.
Was Unternehmen noch tun können
Darüber hinaus gibt es für Unternehmen eine Menge weiterer Optionen, wie sie ihre pflegenden Mitarbeiter unterstützen können:
Informationen in den internen Medien
Information, was zu tun ist, wo Hilfe zu bekommen ist und wie man dem Arbeitgeber als Betroffener begegnen soll, ist für pflegende Mitarbeiter ungemein wichtig. Diese zentral und leicht erreichbar zur Verfügung zu stellen – sei es im Intranet oder eigenen Broschüren – ist eine einfache Möglichkeit der Unterstützung.
Einsatz eines Pflegebeauftragten
Eine Person im Unternehmen zu definieren – etwa ein Betriebsratsmitglied – an das sich betroffenen Mitarbeiter wenden können, um Hilfe zu erhalten, verringert die Hürden und hilft Betroffenen konkret.
Zusätzliche Freistellungen
Möglichkeiten für Behördenwege oder Arzttermine mit zu pflegenden Angehörigen zusätzliche Freistellungen zu erhalten, kann betroffene Mitarbeiter entlasten.
Finanzielle Unterstützungen
Um die zusätzliche finanzielle Belastung für Mitarbeiter mit Pflegeaufgaben zu verringern, können auch finanzielle Unterstützungen, etwa in Form von Sonderprämien oder Übernahme von Kosten, geleistet werden. Zu beachten sind hier natürlich die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte.
Veranstaltungstipp
Vernetzungstreffen „Beruf & Pflege – wie die Pflege naher Angehöriger Unternehmen betrifft“
- 19nov2014, 8.00 – 11.00
- Merkur Akademie, Swatoschgasse 3, 1110 Wien
- freier Einritt, Anmeldung erbeten: anmeldung@arbeitswelten.at, begrenzte Teilnehmerzahl
- Einladung, Informationen & Programm: http://www.arbeitswelten.at/wp-content/uploads/2014/09/Einladung_Vernetzungstreffen_Pflege_2014.pdf
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit – ein Zwischenstand