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Wie man die Pflegefreistellung (Österreich) auch für die Pflege älterer Angehöriger nutzbar machen kann … und sollte

02Mai2017
3 min
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HR-Know-how aus der Praxis für die Praxis

Inhalt

Pflegefreistellung Österreich: Was tun, wenn das Kind krank ist? In diesen Fällen steht Arbeitnehmern in Österreich die Pflegefreistellung, auch Pflegeurlaub genannt, da im Urlaubsgesetz geregelt, zur Verfügung. Seit 2013 ist der gemeinsame Haushalt mit dem erkrankten Kind keine Bedingung mehr, um den Anspruch zu begründen, was vor allem Patchwork-Familien zugute kommt. Allerdings ermöglicht die Bestimmung der Pflegefreistellung grundsätzlich auch die Pflege anderer naher Angehöriger. Aber nur, wenn ein gemeinsamer Haushalt vorliegt.

Und gerade dieser ist in der Praxis, außer mit Lebenspartnern/Ehepartnern, meist nicht gegeben. Hinsichtlich der Demografie und den steigenden Herausforderungen der Pflege älterer Angehöriger würde die Ermöglichung der Pflegefreistellung – für z. B. pflegebedürftige Eltern – betroffene Mitarbeiter jedenfalls unterstützen. Erste Unternehmen gehen hier daher einen neuen Weg.

Die Pflegefreistellung Österreich – wer darf wie viel Pflegeurlaub nehmen?

§ 16 im Urlaubsgesetz regelt die Pflegefreistellung. Demnach können Beschäftigte bis zum Ausmaß einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit pro Jahr Pflegefreistellung für die Betreuung erkrankter naher Angehöriger nehmen. Auch der Ausfall der üblichen Kinderbetreuungsperson oder die Betreuung von unter 10-jährigen Kindern bei einem Spitalsaufenthalt sind möglich. Sollte das Kind neu erkranken und noch keine 12 Jahre alt sein, so ist sogar eine zweite Arbeitswoche möglich, sofern der Anspruch der ersten Woche bereits aufgebraucht ist.

Nahe Angehörige sind aber noch viel mehr als bloß die eigenen Kinder. So zählt das Urlaubsgesetz hier alle Verwandten in gerader Linie dazu, also auch Enkel, Eltern oder Großeltern. Und natürlich sind eingetragene Lebenspartner und deren Kinder ebenfalls umfasst. Allerdings gibt es hier jeweils die Einschränkung der Haushaltszugehörigkeit.

Pflegefreistellung (Österreich) für die Pflege älterer, naher Angehöriger

In meinen Beratungen und im Audit berufundfamilie taucht immer wieder die legitime Frage auf: „Wir haben viele ältere Mitarbeiter, die keine kleinen Kinder mehr haben, aber jemanden pflegen,
z. B. die Eltern. Können diese auch Pflegefreistellung nehmen?“

Nun, die Antwort lautet hier leider: Nein, außer sie leben im gemeinsamen Haushalt. Und das ist mir zugegebenermaßen in den Jahren noch nie passiert, dass dies wo der Fall war.

Mit Blick auf die sich verschiebende Demografie und die steigenden Pflegeherausforderungen für ältere Angehörige reagieren jedoch die ersten Unternehmen bereits und öffnen die Möglichkeit der Pflegefreistellung auch für nahe Angehörige, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Damit unterstützen sie von Pflegeverpflichtungen betroffene Mitarbeiter effektiv.

Um genau das zu ermöglichen, hat die Fachhochschule Wiener Neustadt eine neue Praxis eingeführt. Denn hier wird auf die Überprüfung des gemeinsamen Haushaltes verzichtet, wie Personalleiter Mag. (FH) Axel Schneeberger erklärt: „Freistellungen zur Pflege von Angehörigen sollen Familien in schwierigen Lebenslagen unterstützen und genau das ist unser Ziel. Dabei ist für uns die Haushaltszugehörigkeit nachrangig.“ So können Mitarbeiter, die unverhofft in die Situation geraten, sich kurzfristig um beispielsweise einen Arztbesuch mit der sonst bettlägerigen Mutter oder um die Organisation einer professionellen Betreuung kümmern zu müssen, ebenfalls für diese Zeit Pflegefreistellung beantragen und erhalten diese genehmigt.

Das Gesetz lässt das übrigens explizit zu. So nennt §18 des Urlaubsgesetzes ausdrücklich, dass günstigere Regelungen möglich sind.

Pflege naher Angehöriger – weitere Optionen

An der FH Wiener Neustadt werden aber noch zahlreiche weitere Unterstützungsleistungen umgesetzt. So ermöglicht die seit 2014 existierende Pflegekarenz eine Auszeit von bis zu 3 Monaten, wenn nahe Angehörige, die zumindest Pflegegeldstufe 3 aufweisen, gepflegt werden müssen. Auch eine Pflegeteilzeit kann im selben Ausmaß vereinbart werden, wobei in beiden Fällen betroffene Mitarbeiter einen Lohnersatz in Form eines Pflegekarenzgeldes erhalten. Interessanterweise ist hier der gemeinsame Haushalt keine Voraussetzung.

1.309 Personen haben im Jahr 2015 Pflegekarenz bzw. -teilzeit in Anspruch genommen. Wenig überraschend waren dies zu über 70% Frauen, wie das BMASK im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage bekannt gab.

Verantwortungsbewussten Arbeitgebern ist jedenfalls zu raten, die Pflege naher Angehöriger durch ihre Mitarbeiter im Visier zu haben und entsprechende Unterstützungen anzubieten, denn die Entwicklung sollte nachdenklich stimmen. Während derzeit etwa 460.000 Menschen in Österreich Pflegegeld beziehen, können dies – bei gleichbleibender Gewährungslogik bzw. -hürde – im Jahr 2050 etwa eine Million sein. Arbeitgeber sind hier also gefordert, gute Arbeitskräfte nicht gänzlich an die häusliche Pflege zu verlieren.

# Pflegefreistellung Österreich

Wie man die Pflegefreistellung (Österreich) auch für die Pflege älterer Angehöriger nutzbar machen kann … und sollte

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