Arbeitsrecht | Urlaubsgeld Österreich, Urlaubsentgelt & Urlaubsersatzleistung: Während des Urlaubs hat der Arbeitnehmer Anspruch auf jenes Entgelt, das er erhalten würde, würde er in dieser Zeit arbeiten. Man nennt dies Urlaubsentgelt. Vom Urlaubsentgelt zu unterscheiden ist einerseits das Urlaubsgeld, andererseits die Urlaubsersatzleistung:
⇒ HRweb-Serie „Urlaubsanspruch Österreich“: Arbeitsrecht in verständlichen Worten und sehr praxisgerecht von unserer Arbeitsrechts-Autorin Dr. Anna Mertinz (KWR)
Urlaubsentgelt
Die Berechnung des Urlaubsentgelts erfolgt nach dem sogenannten Ausfallsprinzip. Es sind dabei auch variable Entgeltbestandteile und regelmäßig geleistete Überstunden zu berücksichtigen. Überstundenpauschalen sind weiterzubezahlen. Bei schwankenden Überstunden ohne Überstundenpauschale man prüfen, ob es sich um „regelmäßig geleistete Überstunden“ handelt. Dafür ist grundsätzlich ein Beobachtungszeitraum von 13 Wochen heranzuziehen, falls nicht nachgewiesen werden kann, dass genau in dieser Zeit (z.B. wegen schwacher Saison, Auslaufen eines Auftrages) mehr oder weniger Überstunden zu leisten gewesen wären. Ebenso sind Provisionen zu berücksichtigen (Durchschnitt der letzten 12 Kalendermonate vor Urlaubsantritt).
Urlaubsgeld
Mit Urlaubsgeld ist eine der kollektivvertraglichen Sonderzahlungen (neben Weihnachtsgeld) gemeint. Höhe, Berechnung und Fälligkeit des Urlaubsgelds richten sich nach dem jeweiligen anwendbaren Kollektivvertrag. Falls auf das Arbeitsverhältnis kein Kollektivvertrag zur Anwendung kommt, hat der Arbeitnehmer nur dann Anspruch auf das Urlaubsgeld, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
Urlaubsersatzleistung
Urlaubsersatzleistung ist jene Abgeltung in Geld, die ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für etwaigen nicht verbrauchen Urlaub erhält. Bei der Urlaubsersatzleistung muss man insbesondere beachten, dass man ein im Verhältnis zum bereits vergangenen Urlaubsjahr zur viel verbrauchter Jahresurlaub vom Arbeitgeber (z.B. im Zuge der Endabrechnung) nicht zurückgefordern oder gegenverrechnen kann. Ausnahmen bestehen bei verschuldeter Entlassung oder ungerechtfertigtem vorzeitigen Austritt.
Urlaubsgeld Österreich, Urlaubsentgelt, Urlaubsersatzleistung | Tipp für die Praxis:
Vermischen Sie die hier angeführten Begriffe nicht. Wenn Sie für eine Auszahlung die falsche Bezeichnung wählen, kann dies zu Missverständnissen und zusätzlichen Ansprüchen der Arbeitnehmer führen.
Dieser Beitrag ist Teil der Arbeitsrecht-Serie mit dem Übertitel „Urlaubsanspruch Österreich“ von Dr. Anna Mertinz (KWR), unserer Arbeitsrechts-Autorin. Unsere Arbeitsrechts Beiträge sind einerseits immer sehr praxisbezogen geschrieben und legen andererseits großen Wert darauf, einfach (nicht banal) geschrieben zu sein. Somit ist die Umsetzbarkeit erleichtert. Zur besseren Übersichtlichkeit haben wir das Thema „Urlaubsanspruch Österreich“ unterteilt in Teil-Themen
Arbeitsrecht | Urlaubsgeld Österreich, Urlaubsentgelt, Urlaubsersatzleistung – eigentlich ist es ganz einfach