Arbeitsrecht: unbezahlter Urlaub (Österreich). Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei ebenfalls um einen Urlaub. Doch der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin erhält kein Entgelt. Auf unbezahlten Urlaub besteht kein Anspruch. Er ist in jedem Fall Vereinbarungssache.
Die arbeitsrechtliche Sicht
Arbeitsrechtlich gibt es keine minimale oder maximale Zeitspanne, für die unbezahlter Urlaub vereinbart werden kann. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber keinen unzulässigen Druck ausübt und die Arbeitnehmerin in unbezahlten Urlaub „drängt“. Dies könnte sowohl zur Unwirksamkeit der Vereinbarung als auch zur Nachzahlungspflicht des Arbeitgebers führen. Viele Arbeitgeberinnen sehen zudem als Voraussetzung für die Gewährung von diesem nicht bezahlten Urlaub, dass zuerst der Urlaubsanspruch nach dem Urlaubsgesetz verbraucht oder zumindest verplant sein muss. Während des nicht bezahlten Urlaubs bleibt das Arbeitsverhältnis mit allen Nebenpflichten (insbesondere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, Treuepflicht des Arbeitnehmers, Verschwiegenheitspflicht) aufrecht. Sozialversicherungsrechtlich ist die Monatsgrenze zu beachten: Bei deser Art von unentgeltlichem Urlaub von maximal einem Monat bleibt die Pflichtversicherung weiter aufrecht. Die Sozialversicherungsbeiträge hat aber zur Gänze der Arbeitnehmer zu tragen (also auch die Dienstgeber-Beiträge). Wird unbezahlter Urlaub für länger als einen Monat vereinbart oder wird die Beschäftigung nach Ablauf dieses Monates beendet, so ist der Arbeitnehmer mit dem Tag vor Beginn dieses Urlaubes von der Sozialversicherung abzumelden.Unbezahlter Urlaub Österreich – Tipp für die Praxis
Halten Sie die Vereinbarung über unbezahlten Urlaub schriftlich fest und überlegen Sie die Rahmenbedingungen.Dieser Beitrag ist Teil der Arbeitsrecht-Serie mit dem Übertitel „Urlaubsanspruch Österreich“. Unsere Arbeitsrechts Beiträge sind einerseits immer sehr praxisbezogen geschrieben und legen andererseits großen Wert darauf, einfach (nicht banal) geschrieben zu sein. Somit ist die Umsetzbarkeit erleichtert. Zur besseren Übersichtlichkeit haben wir das Thema „Urlaubsanspruch Österreich“ unterteilt in Teil-Themen: Urlaubsgesetz, Unterscheidung zwischen Geld im Urlaub / Urlaubsersatzleistung / Urlaubsgeld, gesetzlicher Urlaubsanspruch, Urlaubsjahr, Urlaubsablöse, diverse Urlaubs Lösungen, Krankenstand im Urlaub, Betriebsurlaub, Sonderurlaub samt unterschiedlichen Anlässen, Urlaubsvorgriff und dessen Einzelheiten, Karfreitagsregelung in Österreich.
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Arbeitsrecht | Ist unbezahlter Urlaub auch „Urlaub“?