Experten-Interview: Ab wann ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar (Österreich-Fokus)? Mobbing in der Arbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern es gibt klare Grenzen. Es gibt kein eigenes Mobbinggesetz, doch ganze Palette an Gesetzen (Mobbing Strafrecht), die schützen. Diesen möchte ich heute auf den Grund gehen:
Interview
Ab wann ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar (Österreich & dessen Gesetzeslage im Fokus)? Stichwort Mobbing Strafrecht
Mag. Ulrike Kriener (AUMAIER & Partner Coaching GmbH): Der Arbeitgeber ist laut Angestelltengesetz dem Arbeitnehmer gegenüber fürsorgepflichtig. Demnach hat der Arbeitgeber Sorge zu tragen, dass Arbeitnehmer von Kollegen oder Vorgesetzten nicht gemobbt werden. Also Maßnahmen zu setzen, die Einschränkungen der Kommunikation, Isolation, Manipulation der Arbeitsaufgabe, oder Herabsetzung des persönlichen Ansehens beenden, indem zu rechtlichen Mitteln (Kündigung der Täter) gegriffen wird oder ein Psychologe hinzugezogen wird. Natürlich ist auch Gewalt strafbar im strafrechtlichen Sinne. Körperliche Gewalt bzw. sexuelle Übergriffe sind klare strafrechtliche Delikte. Eventuell kann auch das Stalkinggesetz zum Einsatz kommen. Zivilrechtlich kann unter Umständen auf Schmerzensgeld geklagt werden. Es gibt Beratungsstellen für Opfer – eine erste Anlaufstelle für Angestellte können die Arbeiterkammer o.ä. Institutionen sein.
Mag. Renate Strommer (ASO & WiLAk): Es gibt mehrere gesetzliche Regelungen. Im Grundrecht der EU „…jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen…“ Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) wird die Persönlichkeit als Grundwert anerkannt. Nach dem österreichischen Arbeitsrecht sind Arbeitgeber rechtlich verpflichtet, bei Mobbing einzuschreiten und Betroffenen Hilfe zu leisten. Es gibt eine Fürsorgepflicht, nach der Arbeitgeber dafür zu sorgen haben, dass Arbeitsbedingungen so gestaltet sind, dass Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer möglichst geschützt ist. Bei Gefährdung dieser sind sie verpflichtet unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
Es braucht einen längeren Zeitraum, in dem die Handlungen, die gegen eine Person gerichtet sind, vorkommen und konkrete Nachweise.
Mag. Regina Nicham (IBG): Selbst bei guter Prävention kann sich Mobbing in der Arbeit entwickeln. Daher ist es sinnvoll, sich ergänzend zu präventiven Maßnahmen vorab auch Gedanken über Maßnahmen im Falle des Auftretens von Mobbing zu machen bzw. zu überlegen. Das Festhalten in Betriebsvereinbarungen für das entsprechende Vorgehen ist dafür eine sehr gute und hilfreiche Möglichkeit.
Mobbing in der Arbeit ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde sowie eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und verursacht nicht zuletzt auch gesundheitliche Störungen. In Österreich gibt es kein eigenes Mobbinggesetz. Vielmehr können zahlreiche zivil-, straf- und verwaltungsrechtliche Bestimmungen im Kampf gegen Mobbing durchaus nutzbar gemacht werden.
Auch haben die Vorgesetzten Verantwortung (Fürsorgepflicht) und sollten durch ihr Verhalten zu einem Betriebsklima beitragen, in dem die persönliche Integrität und die Selbstachtung aller Beschäftigten respektiert werden. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass Hinweisen auf eine eventuelle sexuelle Belästigung sowie Mobbing oder Diskriminierung in ihrem Verantwortungsbereich unverzüglich nachgegangen wird. Sollte das nicht passieren, sollten sie auf ihre Verantwortung hingewiesen werden.
Wenn jemand am Arbeitsplatz schikaniert, bedrängt oder ausgegrenzt wird findet Mobbing statt, wodurch das Selbstwertgefühl und die Handlungsfreiheiten der betroffenen Person beeinträchtig sowie ihr soziales Ansehen und die Würde verletzt werden.
Auch ohne eigenes Mobbinggesetz, ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar. Österreich hat mit den oben erwähnten Gesetzen (ABGB, EU Grundrecht, Angestelltengesetz, Mobbinggesetz, etc) vorgebeugt, um Mobbing in der Arbeit aus unterschiedlichen Richtungen abzudecken. Ein großer Dank an die Interview-Runde für diese rechtliche Schiene.
Mobbing am Arbeitsplatz strafbar Österreich – Mobbing Strafrecht
Die Gesprächspartner
Mag. Ulrike Kriener AUMAIER & Partner Coaching GmbH Mag. Regina Nicham IBG Innovatives Betriebliches Gesundheitsmanagement GmbH Mag. Renate Strommer ASO & WiLAk GmbH |