Arbeitsrecht | Urlaubsvorgriff. Wir sehen uns an, was es dabei zu beachten gilt. Nehmen wir ein konkretes Beispiel:
Herr Huber – vom Beispiel letzter Woche – ist wieder gesund und hat mittlerweile seinen gesamten Jahresurlaub verbraucht. Da seine Tochter im Dezember aber ihren 18. Geburtstag feiert, möchte er sie auf eine Reise über Neujahr einladen. Herr Huber kann daher bei seinem Arbeitgeber anfragen, ob er einen sogenannten Urlaubsvorgriff nehmen darf.
Urlaubsvorgiff – besteht Anspruch darauf?
Die Antwort ist ganz klar. Es besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsvorgriff, wenn der aktuell zustehende Urlaub bereits konsumiert wurde.
Natürlich darf Urlaubsvorgriff dennoch stattfinden und wird auch regelmäßig umgesetzt. Es kann immer wieder sowohl zu freiwilligen als auch zu ungewollten Situationen kommen, die Urlaub erfordern. Man denke an jegliche Pflegesituationen. Diese werden vor allem innerhalb der Familie anfallen, doch sie kommen auch gegenüber Lebensgefährten, etc zu tragen.
Wichtig beim Urlaubsvorgriff in Österreich
Wichtig ist, eine Vereinbarung über die Modalitäten des Urlaubsvorgriffs zu treffen. Darin sollte man unter anderem eine Rückverrechnung des Urlaubsentgelts im Fall der vorzeitigen Beendigung vereinbaren. Bei Arbeitgeberkündigung, die nicht in einem Verhalten des Arbeitnehmers begründet ist, ist eine Rückforderung nach Ansicht der Rechtsprechung grundsätzlich nicht möglich.
Dieser Beitrag ist Teil der Arbeitsrecht-Serie mit dem Übertitel „Urlaubsanspruch Österreich“ von unserer Arbeitsrechts-Autorin Dr. Anna Mertinz (KWR). Unsere Arbeitsrechts Beiträge sind einerseits immer sehr praxisbezogen geschrieben und legen andererseits großen Wert darauf, einfach (nicht banal) geschrieben zu sein. Somit ist die Umsetzbarkeit erleichtert. Zur besseren Übersichtlichkeit haben wir das Thema „Urlaubsanspruch Österreich“ unterteilt in Teil-Themen: Urlaubsgesetz, Unterscheidung zwischen Geld im Urlaub / Urlaubsersatzleistung / Urlaubsgeld, gesetzlicher Urlaubsanspruch, Urlaubsjahr, Urlaubsablöse, unbezahlter Urlaub, Krankenstand im Urlaub, Sonderurlaub samt unterschiedlichen Anlässen, Urlaubsvorgriff und dessen Einzelheiten, Karfreitagsregelung in Österreich.
Lassen Sie sich dazu hinreißen, auch in folgende Artikel reinzuschmökern:
- Arbeitsrecht | Sonderurlaub Österreich – für welche besonderen Anlässe gebührt Freizeit?
- Gesetzlicher Urlaubsanspruch Österreich | Urlaubsgesetz Österreich
- Arbeitsrecht | Ist unbezahlter Urlaub auch „Urlaub“?
- HRweb-Serie „Urlaubsanspruch Österreich“: Arbeitsrecht in verständlichen Worten und sehr praxisgerecht
Urlaubsvorgriff – das gilt es zu beachten | Arbeitsrecht