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Vaterschaftsurlaub Österreich | Für alle EU Staaten beschlossen & Einblick in die Praxis

09Apr2019
3 min
vaterschaftsurlaub-oesterreich

HR-Know-how aus der Praxis für die Praxis

Inhalt

Vaterschaftsurlaub Österreich: Seit letztem Donnerstag (4april2019) scheint es fix: das EU Parlament hat einen mindestens 10-tägigen Vaterschaftsurlaub für Jungväter beschlossen, der innerhalb der kommenden 3 Jahre in allen EU Staaten umgesetzt werden muss. Nun fehlt nur noch die Zustimmung des zuständigen EU-Ministerrats, dann steht ihm nichts mehr im Wege: dem bezahlten Vaterschaftsurlaub. Österreich diskutiert ein solches ja schon länger. Aber hierzulande gibt es bereits jetzt Unternehmen, die die kommenden Anforderungen bereits erfüllen.

Vaterschaftsurlaub Österreich |EU Parlament beschließt 10 Tage

Einig ist sich das EU Parlament, dass Väter künftig 10 Tage bezahlte Freizeit nach der Geburt eines Kindes bekommen sollen. Und das in allen EU Staaten. Auf dieses Ergebnis hat man sich mit den Ländern geeinigt und einen solchen Vaterschaftsurlaub beschlossen.

Beim „Papamonat“ gibt es derzeit in Österreich noch unterschiedliche Zugänge. Bundesbedienstete haben Anspruch auf sogenannte „Frühkarenz“, unselbständig und selbständig Erwerbstätige können seit 1märz2017 – soferne ihr Arbeitgeber zustimmt – 28 bis 31 Tage Familienzeit beanspruchen. Dafür erhalten sie Kinderbetreuungsgeld in Höhe von derzeit 22,60 EUR täglich, also in Summe etwa 700 EUR. Allerdings wird dieses für den Fall, dass ein Vater danach im Rahmen einer Väterkarenz ebenfalls Kinderbetreuungsgeld bezieht, wieder abgezogen. In Summe halten sich die Inanspruchnahmen derzeit noch in Grenzen.

Drei Jahre haben die Mitgliedsstaaten nach Erscheinen der EU Richtlinie Zeit, die Vorgabe in nationales Recht zu übersetzen. Angesichts der Bestrebungen für einen verpflichtenden Papamonat kommt dies ohnehin gelegen. Allerdings gibt es auch jetzt schon Unternehmen, die freiwillig werdenden Vätern eine bezahlte Möglichkeit der Freistellung bieten.

Best Practice: Papawochen beim ÖAMTC

Ein solches Unternehmen ist der ÖAMTC. Dieser hat sich schon vor längerer Zeit mit der Förderung von Vätern und der Arbeitgeberattraktivität auseinandergesetzt und dazu bereits vor mehreren Jahren verbindlich einen bezahlten Vaterschaftsurlaub in zwei Varianten eingeführt. ÖAMTC- Papawochen im Ausmaß von 2 Wochen (Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts) oder alternativ ÖAMTC-Papawochen im Ausmaß von 4 Wochen (Freistellung unter Fortzahlung von 50% des Entgelts). Voraussetzung ist eine Zugehörigkeit zum Unternehmen von zumindest einem Jahr und die Konsumation des Vaterschaftsurlaubs innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt eines Kindes. Warum man sich hier auf eine verbindliche Regelung geeinigt hat, erklärt ÖAMTC Personalleiter Martin Efferdinger so: „Wir geben durch die Verbindlichkeit diesem Thema die ihm zustehende Bedeutung und stellen gleichzeitig ein einheitliches Vorgehen sicher. Damit wird der Vaterschaftsurlaub auch zu einem echten Attraktivitätsfaktor ohne Wenn und Aber.“

Der Erfolg gibt dem Unternehmen Recht. Derzeit beanspruchen jährlich ca. 40 Väter den Vaterschaftsurlaub. „Die meisten entscheiden sich für die zwei Wochen-Variante.“, so Efferdinger. „Die Rückmeldungen sind durchwegs positiv. Natürlich gab es anfänglich Skepsis, aber diese ist schnell gewichen, als man erkannt hat, dass zwei Wochen ein überbrückbarer Zeitraum ist und der positive Effekt, den diese Maßnahme für unsere Attraktivität hat, einfach überwiegt.“

Neben dem ÖAMTC hat etwa Microsoft eine ähnliche Lösung definiert. Aber auch bei der Wiener Städtischen etwa bekommen Väter einige Tage Papaurlaub freiwillig dazu.

Vaterschaftsurlaub: Österreich bereits auf gutem Niveau

Weitere Punkte des EU Beschlusses waren Modelle für flexibles Arbeiten, die auch Telearbeit beinhalten, 5 Pflegeurlaubstage für die Pflege naher Angehöriger, sowie eine Elternkarenz von mindestens vier Monaten, die zwischen den Partnern geteilt werden kann.
Bei letzteren Punkten erfüllt Österreich schon jetzt bei weitem die Vorgaben. Lediglich für Telearbeit selbst gibt es derzeit in Österreich keine eigene gesetzliche Grundlage. Hier wird üblicherweise auf die sonst geltenden Bestimmungen und deren analoge Anwendung bei Telearbeit verwiesen. Allerdings führt dies praktisch zu höchst unterschiedlichem Umgang bei dem kulturell vielfach fordernden Thema der Telearbeit. Bleibt abzuwarten, ob Österreich auch hier den Ball aufnimmt und Klarheit schafft, wie Telearbeit umzusetzen ist.

Vaterschaftsurlaub Österreich - Grafik
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Weitere Informationen (Vaterschaftsurlaub Österreich)

Informationen des EU Parlaments: http://www.europarl.europa.eu/…/vereinbarkeit-von-beruf-und-privatleben-neue-regeln

Für alle EU Staaten beschlossen & Einblick in die Praxis

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