Das Wichtigste übersichtlich & verständlich zusammengefasst zu den Themen Betriebsrat gründen (Betriebsratswahl Österreich) und Betriebsrat Freistellung.
Die besondere Stellung von Betriebsratsmitgliedern ist in Österreich im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt. Schon vor der Betriebsratswahl und bis nach ihrem Ausscheiden aus dem Betriebsrat haben Betriebsratsmitglieder eine besondere Stellung.
Dem Thema „Betriebsrat Kündigung“ widmen wir einen eigenen Beitrag (er erscheint in Kürze ebenfalls in der ⇒ HRweb-Serie „Arbeitsrecht Österreich“).
Betriebsrat gründen Österreich | Betriebsratswahl
Einen Betriebsrat gründen ist in Österreich in Betrieben mit mindestens fünf stimmberechtigten Arbeitnehmern möglich. Einen Betriebsrat gründen müssen die Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat die Betriebsratswahl zu dulden und zum Teil zu unterstützen.
Passiv wahlberechtigt, also berechtigt und befähigt, als Betriebsrat gewählt zu werden, sind all jene Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und zumindest seit sechs Monaten im Betrieb tätig sind. Ausgeschlossen sind Personen in einem familiären Naheverhältnis zum Arbeitgeber und leitende Angestellte.
Betriebsratswahl Österreich
Die Betriebsratswahl beginnt mit der Einberufung der Betriebsversammlung und der Bestellung eines Wahlvorstandes und endet mit der Konstituierung des Betriebsrats. Mit der Konstituierung beginnt die fünfjährige Tätigkeitsdauer des Betriebsrates.
Einen Betriebsrat gründen bedarf vieler Schritte, wobei die Arbeitnehmer hier in der Regel durch die Gewerkschaften unterstützt werden. Oft passieren jedoch bei der Betriebsratswahl Fehler, die die Arbeitnehmer selbst und auch der Arbeitgeber aufgreifen können, um die Betriebsratswahl anzufechten.
Tipp | Betriebsrat gründen
Beobachten Sie als Arbeitgeber, ob bei der Gründung eines Betriebsrates bzw. bei der Betriebsratswahl formelle Fehler unterlaufen sind. Wenn die Wahl ihrer Art oder ihrem Umfang nach oder mangels Vorliegens eines Betriebes nicht durchzuführen gewesen wäre, kann sie vom Arbeitgeber beim Arbeits- und Sozialgericht mittels Klage angefochten werden. Die Frist beträgt aber nur ein Monat ab dem Tag der Mitteilung des Wahlergebnisses.
Betriebsrat Freistellung | Anspruch auf Freistellung
Das Gesetz schreibt schreibt (zum Thema Betriebsrat Freistellung) vor, dass den Mitgliedern des Betriebsrates die erforderliche Freizeit zur Ausübung ihrer Obliegenheiten unter Fortzahlung des Entgelts zu gewähren ist. Das bedeutet aber nicht, dass die Mitglieder des Betriebsrates nicht mehr arbeiten müssen.
Tipp | Betriebsrat Freistellung
Das Mandat des Betriebsratsmitgliedes ist grundsätzlich ein Ehrenamt, das, soweit im Gesetz nicht anderes bestimmt wird, neben den Berufspflichten auszuüben ist. Die Freistellung ist daher nur in Ausnahmefällen, wenn die Verrichtung außerhalb der Arbeitszeit unmöglich oder unverhältnismäßig schwerer wäre, zulässig.
Betriebsrat Freistellung & Betriebsgröße
Ab einer Betriebsgröße von mehr als 150 Arbeitnehmern kann sich ein Betriebsratsmitglied unter Lohnfortzahlung auch dauernd von seinen Dienstpflichten freistellen lassen. Ab einer Betriebsgröße von mehr als 700 Arbeitnehmern sind es zwei und ab Betriebsgröße von mehr als 3.000 Arbeitnehmern sind es drei Mitglieder, die einen Anspruch auf „komplette“ Freistellung gegen Fortzahlung des Entgelts verlangen können.
Darüber hinaus gibt es einen Anspruch auf Bildungsfreistellung (§ 118 ArbVG). Dies ist ein zeitlich begrenzter Freistellungsanspruch jedes Betriebsratsmitglieds zur Absolvierung von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Die Freistellung kann maximal drei Wochen und drei Arbeitstage pro Funktionsperiode in Anspruch genommen werden. Auch hier gibt es eine Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.
Tipp | Betriebsrat Freistellung & Betriebsgröße
In Betrieben mit dauernd weniger als 20 Arbeitnehmern steht das Recht auf Bildungsfreistellung auch, aber ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu.
Weitere Ansprüche von Betriebsratsmitgliedern
Betriebsratsmitglieder haben über die in diesem Beitrag geschilderten Ansprüche und Rechte hinaus noch weitere. Über diese informieren wir Sie in nachfolgenden Beiträgen.
Betriebsrat gründen und Betriebsrat Freistellung | Arbeitsrecht