Firmenpensionsmodelle werden oft als Employer Branding Tool eingesetzt, weil zusätzliche Pensionsvorsorge immer wichtiger wird. Beliebt sind Firmenpensionen aber auch im Recruiting, um die besten Arbeitskräfte zu finden und sie ans Unternehmen zu binden. Allerdings muss der Arbeitgeber dafür die Rahmenbedingungen (Vertrag mit einer Pensionskasse) schaffen.
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In Krisenzeiten Firmenpensionsmodelle einzuführen, die üblicherweise einen finanziellen Mehraufwand bedeuten, ist im ersten Moment wenig plausibel. Doch in jeder Krise gibt es auch Branchen, die ein überdurchschnittliches Geschäftsvolumen verzeichnen. Außerdem gibt es in Österreich auch fünf Branchen, deren Kollektivverträge eine kostensparende Einführung eines Firmenpensionsmodells ermöglichen. Eine Branche, die derzeit von beidem profitiert, ist die IT-Branche.
Unternehmen sparen, Mitarbeiter profitieren!
Von dieser Möglichkeit des Kollektivvertrages profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber: Mitarbeiter können Gehaltsbestandsteile in eine Pensionskasse umlenken und so „brutto-für-netto“ für ihre Pension ansparen. Damit können sie steueroptimal für ihre Pension vorsorgen. Die Pensionskassenbeiträge sind von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen befreit, die Veranlagung erfolgt KESt-frei. Daraus ergibt sich auch eine deutlich höhere Leistung verglichen mit einer privaten Vorsorge aus dem versteuerten Einkommen. Einzige Voraussetzung: Es müssen Überzahlungen des kollektivvertraglichen Mindestgehalts vorliegen, da das Mindest-KV-Gehalt nicht dafür herangezogen werden darf.
Für das Unternehmen fallen bei diesem Modell keine Zusatzkosten an. Im Gegenteil: Für Gehaltsbestandsteile, die in die Pensionskasse umgelenkt werden, spart sich der Arbeitgeber sogar die Lohnnebenkosten. Firmenpensionsmodelle werden oft als Employer Branding Tool eingesetzt, weil zusätzliche Pensionsvorsorge immer wichtiger wird. Beliebt sind Firmenpensionen aber auch im Recruiting, um die besten Arbeitskräfte zu finden und sie ans Unternehmen zu binden. Allerdings muss der Arbeitgeber dafür die Rahmenbedingungen (Vertrag mit einer Pensionskasse) schaffen.
Nur wenige Kollektivverträge ermöglichen kostenneutrale Firmenpensionen!
Derzeit bieten nur acht von mehr als 800 Kollektivverträgen die Möglichkeit, Firmenpensionen im Rahmen einer Gehaltsumwandlung ohne Zusatzkosten umzusetzen. Für die Mitarbeiter in der IT-Branche wurde diese Möglichkeit bereits 2012 von den Kollektivvertragsparteien ermöglicht. „Durch demografische Entwicklungen und Änderungen im staatlichen Pensionssystem wird eine zusätzliche Pensionsvorsorge immer wichtiger, um den Lebensstandard im Alter halten zu können. Auch deshalb ist es schade, dass diese Möglichkeit nicht in mehr Kollektivverträgen verankert ist. Dort wo es möglich ist, wird dieses Modell – wenn es vom Arbeitgeber aktiv angeboten wird, was Voraussetzung für eine Teilnahme ist – überdurchschnittlich gut von den Mitarbeitern angenommen“, erklärt Mag. Rudolf Simader, Vertriebsleiter und Experte für Kollektivvertragsmodelle bei der VBV-Pensionskasse.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Das Pensionsmodell ist freiwillig und jeder Mitarbeiter entscheidet individuell über die Teilnahme. Folgende Umsetzungsmöglichkeiten bestehen:
- Pensionskassen-Beitrag anstelle einer zukünftigen Gehaltserhöhung
- Umlenkung fixer Gehaltsbestandteile
- Umlenkung variabler Gehaltsbestandteile (z. B. Prämien, Boni)
Wie funktioniert die Abwicklung?
Alle Mitarbeiter, die dem IT-Kollektivvertrag unterliegen, haben die Möglichkeit, Gehaltsbestandteile, die über dem KV-Mindestgehalt liegen, in einen Pensionskassenbeitrag umzuwandeln. Diese Möglichkeit steht den Mitarbeitern aber nur offen, wenn der Arbeitgeber die vertraglichen Rahmenbedingungen schafft (Abschluss eines Pensionskassenvertrages).
Abwicklung der Firmenpension im Unternehmen:
Gast-Autor
Otto Lauer, Leiter Marketing & Kundenkommunikation, o.lauer@vbv.at, www.vbv.at/pensionskasse
Informationen zu den Pensionskassenmodellen für Kollektivverträge finden Sie auf der Website der VBV-Pensionskasse: www.vbv.at/…/kv-modelle)
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