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Ramadan 2023 | Was Arbeitgeber wissen und berücksichtigen sollten

07Apr2021
4 min
Ramadan 2023, 2021

HR-Know-how aus der Praxis für die Praxis

Inhalt

Mit dem islamischen Fastenmonat Ramadan (2023) stellen sich für Arbeitgeber einige Fragen. Tipps zum Umgang mit fastenden Beschäftigten:

Anm. d. Redaktion: Dieser Artikel wurde ursprünglich für den Ramadan 2021 verfasst und behält natürlich auch für Ramadan 2023 und die Folgejahre seine Gültigkeit.

Der islamische Fastenmonat Ramadan ist u.a. für den Arbeitsalltag und demnach für Arbeitgeber relevant. Ramadan 2023 findet vom 22märz-21apr2023 statt. Worauf sollten sich Arbeitgeber ganz konkret vorbereiten?

Von den in Österreich rund 700.000 lebenden Muslimen fasten nach Befragungen mindestens zwei Drittel. Auch für das Personalmanagement kann das bedeutsam sein. Den gesamten Tag ohne Essen und Trinken wirkt sich möglicherweise spürbar auf die Arbeitsleistung aus. Führungskräfte und Unternehmen sollten daher sensibel sein und entsprechend agieren können.

INHALT

Ein Dilemma für Arbeitgeber

Wenn Beschäftigte den ganzen Tag über nicht essen oder trinken und dadurch die Arbeitsleistung beeinträchtigt wird, entsteht gewissermaßen ein Dilemma zwischen der Arbeitsverpflichtung und der Religionsfreiheit. Einerseits ist es die Hauptpflicht des Arbeitnehmers,  die mit dem Arbeitgeber vereinbarte Arbeit zu verrichten. A andererseits herrscht in Österreich Religionsfreiheit, wonach jeder Mensch seine Religion frei ausüben darf.

Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber muslimischen Beschäftigten nicht verbieten zu fasten. Durch ein derartiges Verbot würde gegen die Religionsfreiheit verstoßen werden. Der muslimische Glaube sieht vor, dass wenn ein Gläubiger aus bestimmten Gründen nicht während des Ramadan fasten kann, die Fasttage zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können. Arbeitgeber können das Fasten zwar nicht verbieten, aber ihre Beschäftigten in besonders arbeitsintensiven Phasen darum bitten, das Fasten zu verschieben.

Personalplanung mit Weitsicht erforderlich

Um Konflikte oder Probleme im Vorfeld zu vermeidern, ist eine weitsichtige Personalplanung daher umso wichtiger. Bereits vorab kann in der Personalplanung einiges berücksichtigt werden, um unangenehmen Überraschungen und unangekündigten Personalausfällen vorzubeugen.

Zunächst ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren, wann der Ramadan stattfindet und in die Jahres- und Urlaubsplanung einzubeziehen.

Ramadan 202113. April – 12. Mai 2021
Ramadan 20222. April – 1. Mai 2022
Ramadan 202322. März – 20. April 2023
Ramadan 202410. März – 8. April 2024
Ramadan 202528.Februar – 30. März 2025
Ramadan 202617 Februar – 18 März 2026

Zudem kann es hilfreich sein, muslimische Beschäftigte bereits vorab – im Optimalfall in einem persönlichen Gespräch – zu befragen, wer überhaupt plant im Ramadan, zu fasten. Daraufhin kann individuell geklärt werden, ob in dieser Zeit z.B. eventuelle Überstunden abgebaut oder Urlaub genommen werden kann.

Zum besseren Verständnis innerhalb der Belegschaft hilft ebenfalls Sensibilisierung und gegenseitiger Respekt. Arbeitgeber könnten Informationen zum Ramadan beispielsweise im Intranet oder in Form eines Interkulturellen Kalenders, mit Fest- und Feiertagen sämtlicher Religionen und Kulturen, bereitstellen. Auch gemeinsame Feiern, zu denen Beschäftigte aller Religionen eingeladen werden, fördern den interkulturellen und interreligiösen Austausch.

Unterstützung für fastende Beschäftigte

Arbeitgeber haben ihren Beschäftigten gegenüber eine Sorgfalts- und Fürsorgepflicht und müssen daher berücksichtigen, dass es im Ramadan zu Konzentrationsschwierigkeiten, Ermüdungserscheinungen und einem höheren Risiko für Arbeitsunfälle kommen kann.

Folgende Tipps helfen, fastende Beschäftigte zu unterstützen (Stichwort Ramadan 2023):

  • Sensibilität: Sowohl Kollegen als auch Führungskräfte sollten die Bedeutung des Ramadans verstehen und respektieren.
  • Schonung: Da das Fasten – insbesondere die mangelnde Flüssigkeitszufuhr – bei hohen Temperaturen körperlich sehr anstrengend sein kann, wird empfohlen, fastende Muslime körperlich weniger zu beanspruchen.
  • Flexible Arbeitszeiten: Je nach Möglichkeit der Arbeitsorganisation kann man mitunter durch flexible Arbeitszeiten auf fastende Kollegen Rücksicht nehmen. So kann man Muslimen beispielsweise ermöglichen, die Gebetszeiten morgens und abends in der Moschee wahrzunehmen und das Fastenbrechen am Abend gemeinsam mit der Familie zu begehen.
  • Urlaubsplanung: Man sollte berücksichtigen werden, dass die Feiertage zum Ende des Ramadan für Muslime so wichtig sind, wie für Christen Weihnachten und Ostern. Daher sollte man muslimischen Beschäftigten ermöglichen, die Feiertage mit der Familie zu verbringen und Urlaub zu nehmen. Im Gegenzug können die muslimischen Beschäftigten beispielsweise rund um Weihnachten und Ostern arbeiten.
Ramadan 2023 | Was Arbeitgeber wissen und berücksichtigen sollten

Schlussworte zu Ramadan 2023 (ursprünglich im Artikel: 2021)

Ramadan 2023, 2021Neben der aktiven Unterstützung der fastenden Beschäftigten rund um das Ramadanfest sollte aber vor allem den Beschäftigten und ihren geschätzten religiösen Bräuchen der entsprechende Respekt entgegengebracht werden. Wie oben geschrieben: rund 2/3 der etwa 700.000 in Österreich lebenden Muslimen fasten. Ein nettes „Ramadan kareem“, was übersetzt etwa „Ramadan ist großzügig“ bedeutet und ein netter Glückwunsch – ähnlich wie Frohe Weihnachten – ist, zaubert vielfach ein Lächeln, gepaart mit dem Gefühl der Wertschätzung, auf die Lippen.

 

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