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Welche Firmenpension passt zu welchem Unternehmen?

06Jul2022
3 min
Firmenpension

HR-Know-how aus der Praxis für die Praxis

Inhalt

Aufgrund des Fachkräftemangels werden Sozialleistungen wie Firmenpensionen für Arbeitgeber immer wichtiger, um gute Mitarbeiter zu finden. Doch welche Arten von Firmenpensionen existieren und welches Modell passt zu Ihrem Unternehmen?

Ich weiß nicht wie es Ihnen geht – es gibt viele Möglichkeiten, eine Firmenpension im Unternehmen zu nutzen, doch ganz blicke ich nicht durch, welche wofür und für wen am treffsichersten passen könnte.

In einem Interview mit Otto Lauer (VBV Pensionskasse) lasse ich mir erklären, worauf welches Modell abzielt.

Interview-Fragen

Herr Lauer, tun wir mal so, als hätte ich von Pensionsmodellen wenig Ahnung – erklären Sie mir bitte ein wenig.

Beginnen wir mit dem Basismodell, der sogenannten Zukunftssicherung (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG):  Arbeitgebern wird damit ermöglicht, bis zu 300 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei einzuzahlen, z.B. in eine Versicherung. Sowohl die Einzahlungen als auch die Leistungen sind steuerfrei. Die Zukunftssicherung ist also ein sehr gutes Modell, um Lohnnebenkosten zu sparen und für die Mitarbeiter ein steuerfreies Einkommen zu erzielen.

Ist dieses Modell als Firmenpension geeignet?

Nein. Mit 300 Euro pro Jahr kann man definitiv keine lebenslange Alterspension aufbauen. Dafür gibt es andere Instrumente. Sowohl in Österreich als auch international sind dafür Pensionskassen das geeignete Mittel. Hier kann der Arbeitgeber bis zu 10% der Gehaltssumme seiner Mitarbeiter einzahlen. Auch dabei sind die Beiträge von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben befreit und als Betriebsausgabe absetzbar. Damit sind Pensionskassenbeiträge für Arbeitgeber deutlich günstiger als Gehaltsbestandteile, wie Gehaltserhöhungen oder Prämien, weil dafür keine Lohnnebenkosten anfallen. Das Ziel  einer Pensionskasse ist grundsätzlich, dass die Mitarbeiterinnen aus dem angesparten Guthaben später eine lebenslange, ergänzende Zusatzpension bekommen. Rund 25% der Arbeitnehmer in Österreich habe bereits eine Vorsorge über eine Pensionskasse. D.h., die restlichen 75% könnte man mit so einem Modell noch motivieren und ins Unternehmen locken.

Was muss ich beachten, wenn ich ein Pensionskassenmodell im Unternehmen einführe?

Grundsätzlich müssen alle Arbeitnehmerinnen unter Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einbezogen werden, wobei klar definierte Gruppen unterschiedlich behandelt werden können. Das heißt, unter Berücksichtigung objektiver Kriterien können manche Mitarbeiter höhere Beiträge bekommen, bzw. auch gänzlich davon ausgeschlossen werden. Ergänzend noch der Hinweis: Wenn die Geschäftsführerinnen am Unternehmen mehrheitlich beteiligt sind, gibt es für diese ein eigenes Modell: die direkte Leistungszusage. Das ist aber heutzutage praktisch nur mehr ein Modell für die Eigentümer.

Am bekanntesten sind ja die Vorsorgekassen. Gehören sie auch zur betrieblichen Altersvorsorge? 

Ja und nein. Jeder Arbeitgeber muss einen Prozentsatz von 1,53 % vom Gehalt des Mitarbeiters in die Vorsorgekasse einzahlen. Vorsorgekassen ersetzen seit 2004 das alte Abfertigungssystem, d.h., wenn eine Arbeitnehmerin zum Beispiel nach drei Jahren gekündigt wird, kann er sich das eingezahlte Geld als „Abfertigung“  auszahlen lassen.

Mein Tipp wäre aber, das Geld weiter anzusparen, weil man dieses zu Pensionsantritt als Zusatzpension verwenden kann. Für viele Menschen, die nicht privat vorsorgen, weil sie es sich nicht leisten können oder sich zu wenig auskennen, wäre das eine gute Basis für eine ergänzende Altersvorsorge.

Welche Firmenpension ist nun für welches Unternehmen geeignet?

Rein aus steuerlichen Gründen sollte man seinen Mitarbeiterinnen jedenfalls eine Zukunftssicherung anbieten. Will man eine echte Sozialleistung, um das Unternehmen attraktiv am Arbeitsmarkt zu  positionieren, ist heute ein Pensionskassenmodell fast Pflicht. Die Unternehmensgröße spielt dabei kaum eine Rolle. In der VBV-Pensionskasse haben wir Arbeitgeber mit nur einem Mitarbeitenden bis hin zu 70.000 Beschäftigten unter Vertrag.

Danke für die Erklärungen, jetzt bin ich schlauer!

Gast-Autor

Otto Lauer ist Leiter Kundenkommunikation bei der VBV Pensionskasse, o.lauer@vbv.atwww.vbv.at/pensionskasse

Otto Lauer, VBV

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