Firmenpensionen werden einerseits als positiv und wichtig gesehen. Andererseits gibt es von Arbeitgeberseite auch Vorbehalte. Die Implementierung einer Firmenpension im eigenen Unternehmen scheint zu kompliziert, nicht mal der erste Schritt scheint klar.
Daher spreche ich mit Otto Lauer (VBV-Pensionskasse) über die wichtigsten Fragen von Unternehmen, denen die Hürde „Firmenpension“ bislang vielleicht zu hoch war.
Interview-Partner
Otto Lauer ist Leiter Kundenkommunikation bei der VBV Pensionskasse, o.lauer@vbv.at, www.vbv.at/pensionskasse
Informationen zu Firmenpensionsmodellen:
www.vbv.at/…/modelle/uebersicht
Implementierung einer Firmenpension
Wie sieht der 1. Schritt aus, wenn eine Firmenpension im Unternehmen umgesetzt werden soll?
Irgendjemand muss die Initiative übernehmen. Das ist meist die HR-Leitung oder direkt die Geschäftsführung. Im Unternehmen sollte außerdem schon eine gewisse Richtung festgelegt werden:
Will man verdienten Mitarbeitenden eine besondere Sozialleistung zukommen lassen? Geht es darum, bestehende Pensionszusagen auszulagern? Oder will man das Unternehmen attraktiv für neue, qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer machen, um einen Wettbewerbsvorteil beim Recruiting zu haben?
Wie geht es dann weiter?
Gibt es bereits erste Antworten auf diese Überlegungen, holt man sich eine Expertin einer Pensionskasse ins Haus. Ziel eines solchen Gesprächs ist es, einen guten Überblick über die unterschiedlichen Modelle zu erhalten. Das sollte kein Verkaufsgespräch sein, sondern ein gemeinsames Evaluieren der besten Möglichkeiten für das Unternehmen.
Aus solchen Gesprächen sind zum Beispiel auch schon neue Pensionsmodelle entstanden.
Das richtige Modell
Wie fällt die Entscheidung für das richtige Modell?
Die Entscheidung muss im Unternehmen fallen. Spätestens hier ist die Geschäftsführung am Zug, aber auch der Betriebsrat. Wenn es einen Betriebsrat im Unternehmen gibt, muss dieser nämlich involviert werden. Die Pensionskasse begleitet den Entscheidungsfindungsprozess beratend, kann Unterlagen, Vertragsentwürfe und Berechnungen zur Verfügung stellen oder eine abschließende Präsentation vor der Geschäftsführung halten.
Finalisierung & Information an die Mitarbeitenden
Wie wird das Pensionsmodell finalisiert?
Rechtlich gesehen muss eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen werden. Gibt es keinen Betriebsrat, sind Einzelverträge die Grundlage. Darin sind zum Beispiel die Höhe der Beiträge geregelt, welche Mitarbeitergruppen einbezogen werden, das Pensionsalter und vieles mehr. In einem nächsten Schritt wird ein Pensionskassenvertrag zwischen Arbeitgeber und Pensionskasse abgeschlossen. Diese Verträge werden unentgeltlich von den Juristen der Pensionskasse erstellt.
Wie erfahren die Mitarbeitenden von ihrer Firmenpension?
Das ist ein Punkt, der mir besonders wichtig ist. Viele Unternehmen tun Gutes und haben eine Firmenpension, aber vermarkten diese intern schlecht.
Zu Beginn ist eine Mitarbeiterinnenveranstaltung wesentlich, bei der ein Experte der Pensionskasse das neue Firmenpensionsmodell vorstellt. Diese sollte – je nach Größe des Unternehmens – alle drei bis fünf Jahr wiederholt werden, damit auch neue Mitarbeitende, oder jene, die bald in Pension gehen, informiert werden.
Lassen Sie mich ganz kurz konkret auf unsere Situation bei der VBV eingehen: Wir haben für diesen Prozess eine eigene Abteilung. Über unser Onlineservice und unseren Newsletter gibt es zudem regelmäßig Informationen über betriebliche Altersvorsorge und das eigene Pensionsmodell. Das Unternehmen hat viele Vorteile, wenn es das Onlineservice aktiv bewirbt: Erstens übernehmen wir damit die Arbeit der HR-Abteilung und können gewisse Verwaltungsaufgaben direkt über das Onlineservice abwickeln und zweites wird die Sozialleistung des Unternehmens laufend beworben. Wir stellen aber auch Unterlagen für das Intranet zur Verfügung.
Tipp
Gibt es einen abschließenden Tipp?
Österreich ist bei der betrieblichen Altersvorsorge in Europa immer noch Schlusslicht. Nur 25% der Arbeitnehmenden haben eine betriebliche Vorsorge. In Deutschland sind es mehr als 50%, in Skandinavien über 90%. Das heißt umgekehrt aber auch, dass in Österreich eine Firmenpension ein echtes Plus für die Mitarbeitende darstellt und ein Wettbewerbsvorteil beim Recruiting ist.
Mein Tipp ist daher, sich die Möglichkeiten für das eigene Unternehmen zumindest einmal anzuschauen. Denn für einen verantwortungsvollen Arbeitgeber sollte eine betriebliche Altersvorsorge heutzutage eigentlich Pflicht sein.
Firmenpensionen | Schrittweise im Unternehmen umgesetzt