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Freizeit statt Geld | Einfach mal Urlaub kaufen – ein sinnvolles Modell

05Dez2022
3 min
Freizeit statt Geld

HR-Know-how aus der Praxis für die Praxis

Inhalt

Die Generation Z möchte mehr Zeit für ihre privaten Interessen. Vier-Tage-Woche und Co. sind in vielen Unternehmen und auch in den Medien ein wesentliches Thema und Zukunftsvorhaben geworden. Wer um die wenigen jungen Kräfte buhlt, sollte sich schleunigst attraktive Freizeitoptionen überlegen. Oft wird hier noch gezögert. Eine recht einfache Option, ist das „Kaufen“ von zusätzlichem Urlaub. Wie dieses Modell für mehr Freizeit statt Geld funktioniert, stelle ich hier vor.

INHALT: Mehr Freizeit statt Geld

Zusatzurlaub statt Überzahlung

Das Modell „Urlaub kaufen“ ist denkbar einfach. Wir haben es selbst in unserem Unternehmen umgesetzt und sehen darin einen schnellen Weg, für mehr Zufriedenheit zu sorgen. Dabei können Beschäftigte wählen, ob sie einen Teil ihrer Überzahlung (über dem Kollektivvertrag) in Urlaub „umtauschen“ möchten.

Es wird also berechnet, was eine oder zwei Wochen mehr Urlaub in Geld wert sind, was sich mit dem Urlaubsteiler aus dem Kollektivvertrag leicht bewerkstelligen lässt. Möchte jemand entsprechend eine oder zwei Wochen Urlaub mehr haben, so bekommt die Person anteilig in dem Jahr weniger Überzahlung (jeweils ein Vierzehntel des Wertes der Woche pro Monat weniger). Somit ist es – unabhängig von der Zugehörigkeit – möglich, dass alle auf sechs oder sieben Wochen Urlaub kommen.

Was ist dabei zu beachten

Diese Möglichkeit ist sehr einfach, trotzdem sollten einige Dinge bedacht werden:

  • Eine solche Option kann nur mit überkollektivvertraglichen und nicht anders gewidmeten Überzahlungen gewährt werden. Es dürfen dabei weder Gehaltsbestandteile herangezogen werden, die Teil des kollektivvertraglichen Mindestgehalts sind, noch welche, die zB für eine Überstundenpauschale gewidmet sind. Wir nehmen dafür die allgemeinen „Marktwertzulagen“, also jene Überzahlungen, die den Marktwert über dem KV-Gehalt abgelten sollen.
  • Manche Kollektivverträge sehen vor, dass zB Jubiläumsgelder in Freizeit umgewandelt werden können. Wenn eine solche Ermächtigung des KV vorliegt, dann kann man auch diese Teile nehmen, ansonsten aber ist auch dies ein Mindestgehaltsbestandteil und kann nicht so ohne Weiteres in Freizeit umgewandelt werden.
  •  Achten Sie darauf, festzuhalten, dass damit der Eintritt einer sechsten Urlaubswoche gemäß Urlaubsgesetz als vorweg genommen gilt. Sonst passiert es Ihnen, dass bei Erreichen der entsprechenden Zugehörigkeit noch eine Woche hinzukommt.
    • Es besteht die Option, diese Vereinbarung immer nur für ein Jahr zu schließen. Danach muss dann aber der Gehaltsbestandteil (der bislang für den zusätzlichen Urlaub weggefallen ist), wieder aufleben.
  • Manche Kollektivverträge erlauben es, dass die jährlichen Valorisierungen (=prozentuellen Erhöhungen) alternativ in Freizeit umgewandelt werden können. Wenn dies auch in Ihrem anwendbaren Kollektivvertrag steht, dann ist dies auch noch eine Möglichkeit zulässig. Ohne Ermächtigung des KVs aber nicht, weil es sonst zu einer Unterentlohnung kommt.
  • Achten Sie auf den Urlaubsverbrauch. Wir achten darauf, dass unsere Beschäftigten ihren Jahresurlaub und den Zusatzurlaub auch weitgehend verbrauchen. Beispielsweise haben wir die Vereinbarung, dass die Hälfte des Jahresurlaubs im Sommer zu verbrauchen ist, jedenfalls aber der zusätzliche Urlaub und dass nicht viele Tage am Jahresende übrig bleiben dürfen. Das ist zwar nichts, was ein Arbeitgeber anordnen kann, aber wir einigen uns trotzdem stets darauf. Und es schafft auch eine Kultur, in der Erholung entsprechend wertgeschätzt wird.
  • Und natürlich können und sollen Sie niemanden zwingen, einem solchen Modell zuzustimmen. Bei uns ist das eine reine Kann-Option, die manche nutzen und andere wiederum nicht.
  • Ein solches Modell macht in Richtung mehr Attraktivität nur dann Sinn, wenn es auch aktiv nach außen – etwa in Stellenausschreibungen – beworben werden kann. Wir schreiben es also auch in jede Stellenausschreibung hinein. Modelle, die nur „unter der Hand“ angeboten werden, sorgen meist nur für Neiddiskussionen, aber nicht für ein Mehr an Attraktivität.

Freizeit statt GeldFazit zu Freizeit statt Geld

Wir sind überzeugt, dass solche Modelle in Zukunft noch wichtiger werden, um attraktiv für Beschäftigte zu sein. Und in letzter Konsequenz profitieren von solchen Modellen auch andere Altersgruppen, etwa Beschäftigte mit Kindern, die es damit in den Ferien leichter haben bzw. ältere Beschäftigte, die möglicherweise gerne mehr Regenerationszeit haben möchten. Aus diesem Grund verzichten wir auch komplett auf Überstundenpauschalen und All-in, weil wir der Überzeugung sind, dass dies nicht nur teure, sondern vor allem auch unattraktive Gehaltsmodelle sind und flexibler Zeitausgleich ebenso zu mehr Zufriedenheit und damit Bindung beiträgt.

Welche Modelle von „Freizeit-statt-Geld“ nutzen Sie? Ich bin gespannt auf Ihre Best Practices!

Freizeit statt Geld | Einfach mal Urlaub kaufen – ein sinnvolles Modell

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