Eine falsche Einstufung von Arbeitnehmenden liegt vor, wenn diese als freiberuflich Tätige beschäftigt werden, aber aufgrund der Aufgaben oder des Arbeitsumfangs als Mitarbeitende angestellt sein müssten. In diesem Fall sollten sie auch die Ansprüche, Leistungen und Löhne erhalten, die in den örtlichen Arbeitsgesetzen für Mitarbeitende vorgeschrieben sind. Daher geht es heute um Scheinselbständigkeit.
Gast-Autorin: Vanessa Imhoff (Safeguard Global)
Viele Arbeitgebende sind sich nicht bewusst, dass die Beschäftigung von freiberuflich Tätigen erhebliche Risiken birgt – auch international. Denn unabhängig vom Dienstvertrag gelten viele freiberuflich Tätige nach lokalem Recht als Angestellte.
Eine solche Falscheinstufung wird als Scheinselbständigkeit bezeichnet und kann zu hohen Geldstrafen, Gefängnisstrafen für Führungskräfte oder zur Zwangsschließung des Unternehmens führen – auch international.
Auswirkungen und Risiken von Scheinselbständigkeit
Die Folgen einer Scheinselbständigkeit können schwerwiegend sein. Zum Beispiel:
- Gesetzgeber in den Vereinigten Staaten forderten eine Untersuchung des Arbeitsministeriums gegen ein HR-Startup-Unternehmen aufgrund des Einsatzes von freiberuflich Tätigen.
- Ein Country Club in Singapur wurde zur Zahlung von 416.924 SGD an Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt, die einem Sportlehrer im Laufe seiner 18-jährigen Tätigkeit für den Club hätten gezahlt werden müssen.
- Eine britische Fensterfirma musste Urlaubsgeld für 13 Jahre nachzahlen, nachdem ein Gericht entschieden hatte, dass ein Arbeitnehmender als Angestellter hätte eingestuft werden müssen.
Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale
Freiberuflich Tätige vs. Arbeitnehmende
Der Einsatz von freiberuflich Tätigen kann eine einfache Möglichkeit sein, internationale Talente zu gewinnen. Um eine Falscheinstufung dieser Arbeitnehmenden zu vermeiden, ist es wichtig zu beurteilen, ob Sie einen Angestellten oder einen freiberuflich Tätigen beschäftigen. Zu den wichtigsten Faktoren bzgl. Scheinselbständigkeit gehören:
- Bezahlung: Werden die freiberuflich Tätigen nach Zeitaufwand oder pro Projekt bezahlt?
- Ausrüstung: Benutzen die freiberuflich Tätigen Ihr Equipment, um einen Auftrag auszuführen?
- Exklusivität: Erbringen die freiberuflich Tätigen ihre Dienstleistungen nur für Ihr Unternehmen und für einen längeren Zeitraum?
Haben Sie die freiberuflich Tätigen aufgefordert, eine Wettbewerbsverbotsvereinbarung zu unterzeichnen, oder steht es ihnen frei, mit mehreren Auftraggebenden zusammenzuarbeiten? - Management: Sind Ihre freiberuflich Tätigen direkt jemandem aus Ihrem Team unterstellt, und an einen Ihrer Vorgesetzten weisungsgebunden?
- Spesen & Leistungen: Verfügen Ihre freiberuflich Tätigen über Spesenkonten oder Firmenkreditkarten? Erhalten sie zusätzliche Leistungen wie Urlaubstage, oder Zuschüsse?
Eine „Ja“-Antwort auf eine oder mehrere dieser Fragen deutet auf eine mögliche Falscheinstufung hin und setzt Ihr Unternehmen damit dem Risiko weitreichender Strafen aus, die mit dem Verstoß der Scheinselbständigkeit einhergehen.
Was ist GEO und wie kann es Ihnen helfen, die Beschäftigungs-vorschriften einzuhalten?
Die Umwandlung von freiberuflich Tätigen in Vollzeitbeschäftigte kann Ihnen helfen, das damit verbundene Risiko zu mindern. Um Mitarbeitende einzustellen oder in Angestellte umzuwandeln, müssen Sie in dem Land, in dem Sie sie beschäftigen wollen, eine juristische Person gründen. Die Gründung einer juristischen Person kann teils Monate dauern und ist oftmals kostspielig. Zudem müssen die Anstellungen auf Grundlage des lokalen Arbeitsgesetzes vorgenommen werden.
Wir arbeiten beispielsweise gerne mit GEO. Das ist der Name für Safeguard Global´s Employer of Record (EOR) Support. Mit GEO agieren wir als legaler Arbeitgebender für Sie vor Ort und stellen in Ihrem Namen Mitarbeitende ein. Wir kümmern uns dabei um alle HR-Belange und die Lohnbuchhaltung, und behalten dabei die sich ständig ändernden lokalen Gesetze und Steueranforderungen im Auge, um Ihnen eine rechtskonforme Anstellung zu garantieren.
- Einstellung: Wir stellen sicher, dass Arbeitsverträge mit allen lokalen Arbeitsgesetzen übereinstimmen und beraten Sie hinsichtlich lokalen Trends, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
- Onboarding: Wir haben in den letzten zehn Jahren Tausende von Mitarbeitenden eingestellt und haben unseren Onboarding Prozess so optimiert, dass Ihre Top Talente innerhalb von nur zwei Wochen starten können.
- Bezahlung: Wir sorgen dafür, dass die Gehaltsabrechnung für Ihre internationalen Mitarbeitenden korrekt und pünktlich erfolgt und alle erforderlichen Leistungen und Steuerabzüge enthält.
- Unterstützung: Unsere HR-Teams in den einzelnen Ländern sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeitenden die Unterstützung erhalten, die sie in ihrer Heimatsprache und Zeitzone benötigen.
Partner für Compliance
Eine der effizientesten Möglichkeiten, das Einstellungsrisiko zu beseitigen, ist die Zusammenarbeit mit einem Anbieter globaler Personallösungen. Diese wissen um die Komplexität der Einstellung und Verwaltung aller Arten von Arbeitskräften in allen Regionen der Welt.
- Wenn Sie bereits mit freiberuflich Tätigen zusammenarbeiten, sollten Sie unbedingt überprüfen, wie Ihr Unternehmen diese einsetzt, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
- Falls Sie rechtliche Probleme befürchten und Ihre freiberuflich Tätigen schnell in Festangestellte umwandeln möchten, bietet Ihnen unsere GEO Lösung eine rechtskonforme Möglichkeit, weiterhin Mitarbeitende auf der ganzen Welt einzustellen.
- Sollten freiberuflich Tätige am besten zu Ihren Projekten oder Geschäftszielen passen, spielt die Art und Weise, wie Sie sie verwalten, eine große Rolle bei der Gewährleistung der Einhaltung von Vorschriften.
Gast-Autorin: Scheinselbständigkeit
Vanessa Imhoff ist Global Solutions Advisorin bei Safeguard Global:.
Safeguard Golobal ist als EOR-Anbieter bereits 13 Jahre auf dem Markt und aktuell in über 170 Ländern vertreten.
Scheinselbständigkeit | Was bedeutet die „falsche Einstufung“ von Mitarbeitenden / Arbeitnehmenden?