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Alles neu mit der Bildungskarenz

01Jul2013
3 min
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Inhalt

Heute ist es soweit – die Neuregelung der Bildungskarenz tritt in Kraft. Und Arbeitnehmern steht eine weitere neue Möglichkeit zur Verfügung: die Bildungsteilzeit. Hier unsere Zusammenfassung.

Bildungskarenz – ein Erfolgsmodell

Fast von Anbeginn war die Bildungskarenz ein Erfolgsmodell. 2007 eingeführt hat sie sich im Zuge der Krise ab 2009 zum Renner entwickelt und vielfach wurden turbulente Zeiten auch mithilfe einer Bildungskarenz überbrückt. Im Jahr 2012 wurde an etwa 19.500 Menschen Weiterbildungsgeld ausgeschüttet – seit Jahren steigt diese Zahl an.

Schattenseite ist aber, dass zum einen die Bildungskarenz tendenziell von bereits eher höher Gebildeten genutzt wird, was an sich nicht Ziel des Gesetzgebers war und zum anderen haben sich in den vergangenen Jahren auch Missbräuche gehäuft.

Nun hat der Gesetzgeber reagiert und einige Neuerungen eingebracht.

Bildungskarenz neu ab heute

Neu an der Bildungskarenz ist, dass man ab sofort vor allem bei Absolvierung eines Studium den Nachweis über einen Mindesterfolg in Form von 8 ECTS Punkten oder 4 Semesterwochenstunden nachweisen muss. Das soll verhindern, dass nur für die bloße Inskription Weiterbildungsgeld von AMS kassiert wird.

Aber auch Arbeitnehmer nach Karenz können nicht mehr direkt in Bildungskarenz gehen. Für sie gilt, dass sie wie alle anderen auch, mindestens sechs Monate davor gearbeitet haben müssen, um wieder Bildungskarenz zu beantragen.

An den restlichen Bestimmungen ändert sich nichts. Der Arbeitgeber muss weiter zustimmen, die Dauer ist zwischen zwei Monaten und einem Jahr festgelegt und es gebührt bei Genehmigung durch das AMS ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldanspruchs.

Bildungsteilzeit als Alternative

Jene, die ihren Job nicht ganz aufgeben möchten, haben ab heute eine weitere neue Möglichkeit: die Bildungsteizeit. Ähnlich wie bei der Bildungskarenz kann in Abstimmung mit dem Arbeitgeber und nach Genehmigung des AMS die Arbeitszeit reduziert werden. Minimal um 25%, maximal aber um 50% darf die Arbeitszeit reduziert werden. Minimal 10 Stuiden pro Woche muss aber gearbeitet werden.

Dafür bekommt der Arbeitnehmer im Ausgleich ein aliquotes Weiterbildungsgeld. Die Bildungsteilzeit darf vier Monate bis zwei Jahre dauern. Und auch hier ist der Nachweis über zumindest 4 ETCS Punkte oder 2 Semesterwochenstunden bei Studierenden zu erbringen.

Fachkräftestipendium – Fachkräfte dringend gesucht

Für Fachkräfte, die dringend gesucht sind, besteht weiters die Möglichkeit des Fachkräftestipendiums. Welche Ausbildungen darunter zu verstehen sind, das legt das AMS in Richtlinien fest. Wird man aber in diesen Fächern ausgebildet, dann kann man sich über 795,- EUR monatliche Unterstützung freuen, zumal man davor in Summe mindestens 48 Monate gearbeitet hat.

Die neuen Regelungen in der Zusammenfassung

Bildungskarenz Bildungsteilzeit Sabbatical
Dauer min. 2 Monate

max. 1 Jahr

min. 4 Monate

max. 2 Jahre

Verkürzung der Normalarbeitszeit um min. 25% und maximal 50%

frei zu vereinbaren, einige KVs sehen Regelungen vor
Anspruch keiner – Vereinbarung keiner – Vereinbarung keiner – Vereinbarung
Entgelt Entfall des Entgelts

Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes

Entfall eines Teils des Entgelts

Anspruch auf Teilzeit-Weiterbildungsgeld in Höhe von EUR 228 bis EUR 456

Je nach Variante Entfall eines Teil des Entgelts oder des vollen Entgelts oder Ansparen von Überstunden
Kündigungs- schutz keiner

nur Motivkündigungs-schutz (also wegen der Bildungskarenz darf nicht gekündigt werden)

keiner

nur Motivkündigungs-schutz (also wegen der Bildungsteilzeit darf nicht gekündigt werden)

keiner
Voraus-setzungen Weiterbildung mind. 20 Wochenstunden (16 Wochenstunden bei betreuungs-pflichtigen Kindern bis 7. Lebensjahr)

bei Studium: 4 ECTS Punkte je Semester

Dienstverhältnis davor mind. 6 Monate (mehr als eine geringfügige Beschäftigung)

bei Studium: 2 ECTS Punkte je Semester

Dienstverhältnis bereits mind. 6 Monate

keine

Weitere Informationen

Portal der Arbeiterkammer:  http://www.arbeiterkammer.at/bildung/bildungsfoerderungen.htm

AMS: http://www.ams.at

Alles neu mit der Bildungskarenz

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