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Nur noch wenige Tage bis zur Pflegekarenz

18Dez2013
4 min
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HR-Know-how aus der Praxis für die Praxis

Inhalt

Es sind nur mehr wenige Tage, dann ist sie da: die neue Pflegekarenz. Und mit ihr auch die neue Möglichkeit der Pflegeteilzeit. Mit diesen beiden Instrumenten sollen Arbeitnehmer, die nahe Angehörige pflegen, entlastet, spontane Kündigungen vermieden und dem immer wichtigeren Thema der Pflege die Bedeutung gegeben werden, die ihm gebührt. Für die Arbeitgeber ist es also an der Zeit, sich vorzubereiten. Denn niemand vermag zu sagen, wie schnell und stark Pflegekarenz und -teilzeit ab dem 1jan2014 in Anspruch genommen werden.

Entlastung für pflegende Arbeitnehmer

Kern des neuen Modells ist, dass Arbeitnehmer, die nahe Angehörige pflegen, entweder eine befristete Auszeit nehmen oder ihre Arbeitszeit für eine Weile reduzieren können. In dieser Zeit erhalten Sie ein „Pflegekarenzgeld“ bzw. ein aliquotes „Pflegeteilzeitgeld“.

Hier die neue Regelung im Überblick:

Pflegekarenz

Pflegeteilzeit

Dauer 1 – max. 3 Monate
Voraussetzung

Zu pflegender naher Angehöriger fällt in Pflegegeldstufe 3 oder höher (= mehr als 120 Stunden benötige Pflege pro Monat).

Bei Kindern oder Menschen mit Demenz schon ab Pflegegeldstufe 1.

Das Dienstverhältnis besteht seit mehr als 3 Monaten.

Stundenausmaß

Volle Freistellung gegen Entfall des Entgelts.

Die Arbeitszeit kann auf minimal 10 Wochenstunden reduziert werden.
Finanzielle Unterstützung Pflegekarenzgeld in Höhe des Arbeitslosenentgelts, max. € 1.400  pro Monat. Aliquotes Pflegekarenzgeld in Höhe des Arbeitslosenentgelts, max. € 1.400 pro Monat.
 Versicherung

Bezieher sind weiterhin pensions- und krankenversichert.

Kein Einfluss auf Arbeitslosenversicherung, Anwartschaft auf Abfertigung bleibt aufrecht.

 Rechtsanspruch Nein – der Arbeitgeber muss zustimmen.
 Besonderheiten

Neue Inanspruchnahme bei wesentlicher Verschlechterung möglich.

Auch Partner können auf einander folgend in Pflegekarenz /-teilzeit gehen.

 Ansprechpartner

Bundessozialamt – www.bundessozialamt.gv.at

Hilfe und Informationen für Betroffene auch am Österreichischen Pflegetelefon des BMASK unter der kostenfreien Nummer 0800 20 16 22.

 

Für aktute Fälle gibt es zudem ein beschleunigtes Verfahren, also ab Antrag muss innerhalb von zwei Wochen entschieden werden. So können auch Fälle abgefangen werden, in denen Arbeitnehmer unvorhersehbaren plötzlichen Pflegebdearf haben bzw. die Betreuung einfach erst organisieren müssen.

Auffallend ist allerdings, dass die Leistung eine freiwillige ist. Der Arbeitgeber muss also – ähnlich wie bei einer Bildungskarenz – zustimmen. Zumal hier jedoch in der Regel eine sehr belastende Situation für Arbeitnehmer vorliegt und diese daher meist ohnehin nur mit einem halben Kopf bei der Sache sind, ist die Ermöglichung einer Pflegekarenz für verantwortungsvolle Arbeitgeber wohl ein Muss. Dafür heißt es aber auch vorbereitet sein.

Was sollten Arbeitgeber also tun?

Mit Blick auf die Demografie ist festzustellen, dass das Thema Pflege uns in Zukunft massiv beschäftigen wird. Derzeit gibt es in Österreich etwa 430.000 Pflegegeldbezieher – bei 4,1 Millionen arbeitenden Menschen. Diese Zahl wird wohl bei gleichbleibender Entwicklung auf rund eine Million anwachsen, bei nahezu gleichbleibender Anzahl an Beschäftigten. Betriebe werden also viel öfter mit dem Thema der Pflege konfrontiert sein.

Hauptsächlich betroffen sind übrigens Frauen zwischen 40 und 60 Jahren, die überdurchschnittlich oft Pflegeaufgaben in der Familie übernehmen. Diese fehlen dann dem ohnehin schon angespannten Arbeitsmarkt.

Hier einige aus meiner Sicht wesentliche Schritte und Themen für Arbeitgeber, die vorbereitet sein wollen:

1.) Eine klare Haltung zum Thema Pflege entwickeln

Entwickeln Sie als Unternehmen eine klare Haltung, wie in Ihrem Unternehmen mit dem Thema Pflege umgegangen wird. Gießen Sie diese in eine Unternehmenspolitik, damit alle Führungskräfte ähnlich damit umgehen.

2.) Einen Ansprechpartner für das Thema benennen

Definieren Sie ein Verfahren, wie betroffene Mitarbeiter auf sich aufmerksam machen können bzw. wo sie nähere Informationen erhalten. Eine Ansprechperson, die firm ist im Thema Pflege, kann dabei als Erstanlaufstelle fungieren oder als Clearingstelle, die dort hilft, wo es zu Konflikten zwischen Mitarbeitern und Führungskräften kommt.

3.) Die Führungskräfte sensibilisieren und stärken

Damit eine Kultur entsteht, in denen betroffene Mitarbeiter angstfrei agieren können, müssen die Führungskräfte für das Thema Pflege und die damit zusammenhängenden Bedürfnisse sensibilisiert werden. Wichtig ist es, den Gesamtrahmen und die Bedeutung des Themas deutlich zu machen. Und wie im Haus damit umgegangen wird.

4.) Mechanismen finden, wie temporäre Ausfälle kompensiert werden können

Es ist damit zu rechnen, dass derlei kurzfristige Auszeiten massiv steigen werden. Zwar ist jeder Fall anders, trotzdem sollten grundsätzliche Überlegungen zu Vertretungen, etc. schon im Vorfeld angestellt werden, da gerade Fälle von Pflegekarenz aller Voraussicht nach eher unvorhergesehen passieren werden. Auch Alternativmöglichkeiten, etwa einen Teil der Zeit von zu Hause aus zu machen, sollten überlegt werden.

5.) Information für die Mitarbeiter

Zuletzt ist es wichtig, alle Überlegungen auch an die Mitarbeiter zu kommunizieren. Das lässt zum einen eine Kultur der Wertschätzung und Angstfreiheit entstehen, zum anderen können nur so Fälle von spontanen Kündigungen aufgrund von Pflege vermieden werden. Studien haben gezeigt, dass zahlreiche Arbeitnehmer bei Eintritt eines Pflegefalles in der Familie einfach kündigen, oft ohne dass der Arbeitgeber weiß warum.

6.) Weitere Unterstützungsleistungen überlegen

Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten, Mitarbeiter die jemanden pflegen, sinnvoll zu unterstützen. Das Ausrichten von Informationsvorträgen, ein Employee Assistance Programm, die Kooperation mit Pflegenetzwerken sind nur ein paar Beispiele dafür.

Nur noch wenige Tage bis zur Pflegekarenz

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