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Kinderbetreuungsgeld 2016 (Karenzgeld 2016). Was die Reform für die Unternehmen bedeuten kann

22Jun2016
3 min
Karenzgeld 2016, Kinderbetreuungsgeld 2016

HR-Know-how aus der Praxis für die Praxis

Inhalt

Ja, wir betiteln diesen Artikel mit „Kinderbetreuungsgeld 2016 (Karenzgeld 2016)“, auch wenn es die Reformen 2017 betrifft. 2016 bezieht sich somit auf das Jahr, in dem die Reform beschlossen wurde … denn nach diesen Begriffen wird das Thema gesucht.

Letzte Woche wurde im Nationalrat die langersehnte und vieldiskutierte Reform für das Kinderbetreuungsgeld beschlossen. Ab 1märz2017 wird diese wirksam und bringt für Eltern einige Veränderungen bzw. neue Möglichkeiten, wie etwa den Papamonat – die sogenannte „Familienzeit„. Hier eine Zusammenfassung der Neuerungen bzgl. Kinderbetreuungsgeld und auf was sich Unternehmen unter Umständen vorbereiten sollten.

Kinderbetreuungsgeld 2016 | Karenzgeld 2016: Die Reform im Detail

Wesentliche Neuerung im Bereich des Kindergeldes ist zunächst einmal das Kindergeldkonto, das die bisherigen pauschalen Bezugsmodelle ab 1.3.2017 ablöst. Damit steht nun allen Eltern die selbe Geldsumme, nämlich EUR 15.449,–, zur Verfügung. Diese werden auf einen Zeitraum zwischen 12 und 28 Monaten bei Bezug von nur einem Elternteil oder 15 und 35 Monate für beide Eltern zusammen verteilt. Kurz um bedeutet das: Kürzere gewählte Bezugsdauer – höhrerer monatlicher Betrag, längere Bezugsdauer – kleinerer monatlicher Betrag. Das bislang sehr erfolgreiche einkommensabhängige Modell (12+ 2 Monate, max. 2.000 EUR, min. 1.000 EUR) bleibt daneben aber bestehen.

Neu ist zudem der Partnerschaftsbonus. Für Paare, die sich die Betreuung zumindest 60:40 teilen, gibt es EUR 1.000,– mehr, also in Summe dann EUR 16.449,– variabel über die gewählte Bezugsdauer.

Auch der Papamonat, hier „Familienzeit“ genannt, wurde mit der Reform im Kinderbetreuungsgeld neu geschaffen. Dabei können Väter innerhalb der ersten 91 Tage nach Geburt 28 bis 31 Tage freigestellt werden. Sie sind dabei voll versichert und erhalten EUR 700,- aus dem Kinderbetreuungsgeldtopf. Allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber zustimmt.

Kinderbetreuungsgeld 2016 (Karenzgeld 2016): Was die Reform für Arbeitgeber bedeutet

Die Änderungen betreffen zwar in erster Linie den Kinderbetreuungsgeldbereich, der nicht unmittelbar mit der arbeitsrechtlichen Karenz in Zusammenhang steht. Trotzdem sollten Arbeitgeber sich aber einiges überlegen, mit dem Sie künftig konfrontiert sein könnten:

Variablere Karenzdauern

Zwar hat wie gesagt die Karenz mit dem Kinderbetreuungsgeld selbst nichts zu tun, trotzdem werden die Karenzdauer und die Bezugsdauern meist auf einander abgestimmt. Gab es bislang außerhalb der einkommensabhängigen Variante nur einige fixe pauschale Varianten (12+2, 15+3, 20+4, 30+6), so kann die Dauer des Bezugs nun variieren, also auch 13, 15 oder 21 Monate sein. Entsprechend könnten Mitarbeiter_innen mit unterschiedliche Karenzwünschen an ihre Arbeitgeber herantreten.

Papamonat – ja oder nein?

Zwar gibt es auf die „Familienzeit“ keinen Rechtsanspruch, allerdings ist aufgrund der Vollversicherung und des zumindest EUR 700,– betragenden Kindergeldbezugs zu erwarten, dass die Anzahl der Jungväter, die diese Option nutzen wollen, steigend sein wird. Entsprechend sollte ich jedes Unternehmen überlegen, wie es mit derartigen Anfragen umgehen möchte und sich dabei vor allem auch Gedanken über die Gleichbehandlung machen. Eine sachlich nicht gerechtfertige Ablehnung, während überall anders im Unternehmen dem Ansinnen stattgegeben wird, ist kritisch! Arbeitgeber, die hier eine klare, bejahende Linie haben, können in Sachen Attraktivität jedenfalls punkten.

Mehr Väterbeteiligung

Es ist politischer Wille und gesellschaftlich sinnvoll, die Beteiligung von Vätern zu steigern. Ob ein Bonus von EUR 1.000,– dies wirklich ermöglicht wird, bleibt abzuwarten. Aber nach der Inanspruchnahme der Familienzeit ist denkbar, dass viele Paare eine gleichere Verteilung zumindest überlegen. Entsprechend kann schon mit mehr Väterbeteiligung gerechnet werden. Ein professionelles, aktives Auszeiten- und Karenzmanagement, das auch Väter berücksichtigt und diese aktiv auf die Möglichkeiten anspricht, ist also ein Gebot der Stunde – mehr als schon bisher.

Modernes Familienbild

Letztlich bleibt noch zu überlegen, welches Familienbild das Unternehmen fördern will. Also kritisch ist bei der Familienzeit zu sehen, dass diese nur von Vätern in Anspruch genommen werden kann, die einen gemeinsamen Haushalt mit dem Kind haben. Bei vielen (jungen) Familien ist dies (noch) nicht der Fall bwz. werden Familien, in denen die Eltern getrennt leben, hier nicht bedacht. Entsprechend sollten sich auch Arbeitgeber überlegen, wie sehr sie die Haushaltszugehörigkeit als Kriterium sehen wollen oder eben nicht.

Kündigungsschutz für frischgebackene Väter

Auch einen Kündigungsschutz gibt es in der Familienzeit für die Väter nicht. Entsprechend wichtig ist es, diesen zu signalisieren, dass sie trotzdem angstfrei ihre Wünsche dem Arbeitgeber melden können und damit sorgsam umgegangen wird. Ein freiwilliger Kündigungsschutz während der Familienzeit oder darüber hinaus ist natürlich ebenfalls möglich.

 

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