♦ HR-Tipp: | Praxistipp Personalkündigungen an kritischen Tagen
z.B. vor dem 24. Dezember |
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♦ Zielgruppe: |
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HR-Manager, Führungskräfte |
Personalkündigungen an kritischen Tagen wie z.B. Weihnachten, nach einem Urlaub, im Krankenstand etc. zählt wahrscheinlich zu den unangenehmsten der „unangenehmen Aufgaben“ einer Führungskraft. Der betroffene Mitarbeiter, der die Nachricht vom Personalisten erhält vergisst oft, wie schmerzhaft dieser Prozess auch für HR ist und reagiert mit einer Mischung aus Kränkung, Enttäuschung oder Verleugnung.
Führungskräfte meinen oft, dass mit einem „Golden Hand-Shake“, einem Angebot für eine Arbeitsstiftung oder einer längeren Kündigungsfrist der Mitarbeiter zufrieden zu sein hat und negieren den emotionalen Schmerz/Wut/Trauer der Betroffenen.
Das macht es leichter
Ist es doch etwas Zusätzliches, das vor allem langjährige Mitarbeiter benötigen, wenn sie von ihrer Kündigung erfahren (90 % der Menschen verstehen den Sinn des Personalabbaus). Es ist vor allem Dankbarkeit für ihre langjährige Treue, Verständnis für Ihren Schmerz/Wut/Verleugnung, gelebte Ehrlichkeit und ein Maximum an persönlicher Hilfestellung durch HR.
Dadurch kann HR vom Bad News überbringer zum „Hero“ werden und dem Unternehmen viele Kosten und Sorgen sparen (Arbeitsgericht) was das Management sehr freut!
Nahezu kostenfrei kann HR diesen Menschen folgendes anbieten: Verständnis, ein Ohr für die Sorgen, Tipps und Tricks für Ihre Bewerbungsunterlagen, einen Gutschein für einen Photographen für das Bewerbungsphoto, ein Outplacement-Angebot, die Zusage, dass die Türen zueinander stets offen bleiben sollen,… Etwas, das dem Mitarbeiter in der Situation hier und jetzt hilft und gleichzeitig zur Unternehmens-Kultur passt.
HRweb-Artikel zum Thema:
- Jobsbutler | Outplacement für Jedermann
- Tipps & Beispiele | Kündigungsfrist Arbeitnehmer (inkl. Kündigungsfrist Arbeiter) und Kündigungsfrist Arbeitgeber
- Kündigung | Sag beim Abschied sauber Servus
- Arbeitsrecht – Kündigung – Update | Spezieller und besonderer Kündigungsschutz beim Kündigen ab 1juli2017
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