Sehr sorgsam haben wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammengestellt. Dabei versuchten wir, sie sehr übersichtlich und immer aktuell zu halten. Es ist uns bewusst, dass es hie und da nicht ganz geklappt hat und wir vertrauen darauf, dass Sie sich einfach bei uns melden, wenn Sie fragen haben!
(aktuelle Fassung vom 23mai2022)
Kleingedrucktes vorweg:
Gegenstand der AGBs ist die Nutzung von Werbeflächen auf HRweb.at & HRweb.eu zum Zweck der Verbreitung im Internet.
Grundlage ist die jeweils gültige Fassung der Mediadaten und der darin festgehaltenen Preise und Leistungen.
Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die AGBs des HRweb. Die Gültigkeit etwaiger AGBs des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen AGBs nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner). Die Werbemittel können – sofern es die Werbeform lt. Mediadaten zulässt – auf interne oder externe Seiten verlinkt sein.
Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
Die Platzierung erfolgt wie in den Mediadaten angegeben und zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart.
Werbemittel (v.a. Banner) werden im beauftragen Volumen geschaltet. Bannerplätze werden bis zu 4 Mal vergeben, die unterschiedlichen Banner erscheinen in Rotation.
Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch Email erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Etwaige Rabatte berechtigen nicht dazu, diese Rabatte auch in künftigen Aufträgen wiederzufinden.
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, aus einem Grund der nicht beim Auftragnehmer liegt, so ist der offene Betrag vom Auftraggeber zu entrichten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechende Werbemittel rechtzeitig (7 Tage) vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Ein möglicher Schaden, der aufgrund einer verspäteten Anlieferung und einer infolgedessen verkürzten Kampagnendauer entsteht, wird von HRweb.at / HRweb.eu nicht vergütet und jedenfalls verrechnet.
Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet mit Ende des Auftrags.
Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
Standardisierte Text-Einträge (HR-Branchen + Unternehmens-Profile) können ein Mal jährlich kostenfrei geändert werden. Zusätzliche Änderungswünsche werden gerne gegen Gebühr (je nach Arbeitsaufwand) umgesetzt.
Änderungen in Artikeln, Interviews, etc. können nachträglich nur in Ausnahmefällte vorgenommen werden und werden gegen eine Gebühr (je nach Arbeitsaufwand) umgesetzt.
Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
Weiters kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird.
HRweb.at / HRweb.eu hat das Recht, allerdings nicht die Verpflichtung, den Inhalt der Werbung auf die hier angeführten Voraussetzungen zu prüfen und gegebenenfalls unverzüglich und ohne Vorankündigung einzustellen oder einstellen zu lassen. Dem Auftraggeber erwachsen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegenüber dem Anbieter.
Der Auftraggeber hat keinerlei Recht, auf HRweb.at / HRweb.eu aufgenommen zu werden. Der Anbieter hat das Recht, Werbung und Werbeinhalte, ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt und sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte von sämtlichen Inhabern von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an dem von ihm bereitgestellten Material erworben hat. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
Der Auftraggeber haftet für jegliche Schäden und Kosten, die aus Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Urheberrechtsgesetz, sonstiger gewerblicher Schutzrechte oder anderen gesetzlichen Bestimmungen (NS-Verbotsgesetz, Pornographiegesetz und dergleichen) durch Schaltung der Werbung entstehen könnten. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, HRweb.at / HRweb.eu schad- und klaglos zu halten.
Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
Bei einem Ausfall des Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde und nur wenn der Mangel durch den Auftragnehmer verursacht wurde – ungenügende Qualität der gelieferten Daten durch den Auftraggeber, rechtfertigen keine Zahlungsminderung.. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
Alle Preise sind Netto-Preise.
Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste bzw der individuell vereinbarte Preis. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
Es werden keine Agentur-Provisionen angerechnet.
Änderungen der AGBs oder der Preisliste werden dem Auftraggeber schriftlich oder über die Website mitgeteilt.
Die kostenfreie Stornierung eines Werbeauftrages ist bis zur fixen Buchung der Schaltung möglich.
Bei einer späteren Stornierung ist das Entgelt für 50% des vereinbarten Budgets fällig.
Ab dem Zeitpunkt an dem (ein Teil oder alle) Unterlagen (Texte, Bilder, Banner, etc) an HRweb gesandt wurden, fallen 100 % Stornokosten an.
Für bereits gestartete Kampagnen, die einen klar definierten Zeitabschnitt betreffen (zb Banner), fallen die vollen Kosten für die bereits geschalteten und die noch nicht online gegangenen Einschaltungen an.
Banner: Je Schaltung und Monat ist maximal 1 Mal eine Änderung (zB Wechsel des Banners, der Verlinkung, etc) möglich.
Standard-Einträge (HR Branchen + Unternehmens-Profile): Je Eintrag und Jahr ist maximal 1 Mal eine Änderung (zB Text, Logo, etc) möglich.
Für alle weiteren Korrekturwünsche fallen Manipulationskosten in der Höhe des Technik- und Umsetzungs-Aufwands an.
Einträge in den HR Branchen werden jährlich abgeschlossen und verlängern sich automatisch um 1 Jahr. Bis Ende einer 12monatigen Periode kann die Verlängerung für die nächste Periode kostenfrei beendet werden. Für Stornierungen, die ab Start-Datum der nächsten Periode stattfinden, fallen Stornokosten in der Höhe von 100% des noch nicht geschalteten Anteils an.
Die Abrechnung erfolgt am Ende des vereinbarten Schaltungszeitraumes, spätestens jedoch am Ende jedes Monates. Sofern nicht eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag 7 Tage nach Rechnungslegung fällig.
Für die Abrechnung der Schaltung ist ausschließlich das Reporting des Anbieters maßgeblich.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen (12%) und Mahnkosten verrechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
In jedem Fall kann der Anbieter auf Vorauszahlung bestehen. In jedem Fall müssen gebuchte Kampagnen bezahlt werden.
Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich (zB per E-Mail) erfolgen.
Eine vorzeitige Kündigung bedeutet, dass ein Eintrag in HR Branchen, ein Banner, ein redaktioneller Beitrag, etc vorzeitig offline genommen werden kann, was nicht zu einer Refundierung vom Gesamtpreis führt.
HRweb gibt keinerlei Garantie für einen (Marketing-)Erfolg. Sollte der Kunde unzufrieden sein, können keine Refundierungen erstattet werden.
Liegt ein Fehler auf Seiten von HRweb, können die für diesen singulären Auftrag verrechneten Kosten teilweise oder gänzlich refundiert werden. Weiterführende Kosten, die über den Rechnungsbetrag dieses einen singulären Produktes hinausgehen, können nicht an HRweb verrechnet werden. Eine Refundierung kann im Höchstmaß jener Betrag sein, der für dieses betreffende Produkt (dieser eine Eintrag in einer HR Branche, diesen einen redaktionellen Beitrag, etc) von HRweb verrechnet wurde.
Alle noch ausständigen Zahlungen (Rechnung bereits ausgestellt oder noch aussehend) sind auf jeden Fall zu tätigen.
Alle Leistungen gelten als erbracht, unabhängig von der Dauer des Bestehens der Leistung (zB ein bezahlter redaktioneller Beitrag hat keinen Anspruch auf Refundierung, unabhängig davon ob er bisher 2 Jahre oder 2 Wochen online war). Ausgenommen: zeitlich klar definierte Banner und Einträge in den HR Branchen werden aliquot refundiert ab dem Zeitpunkt zu dem sie nicht mehr online sichtbar sind. In diesem Fall (Banner und Einträge in HR Branchen) wird der aliquote Anteil refundiert.
Darüber hinaus werden keine Rückforderungen von Seiten der Kunden gestellt und es findet auch keinerlei Aufwandsentschädigung, Zahlung aufgrund von Werbeverlust, etc statt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters von HRweb.
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem „Frischekick der HR-Szene“!
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